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Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind - aktuelle Regelung zum Terminverfahren aufgrund der Corona-Pandemie

19.03.2020

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" unterstützt schwangere Frauen in finanziellen Notlagen durch freiwillige finanzielle Schenkungen, jedoch ohne Rechtsanspruch. Es können Zuschüsse gewährt werden für Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt stehen.

Anträge auf Hilfeleistungen müssen grundsätzlich vor Geburt des Kindes persönlich bei einer staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen oder einer katholischen Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen gestellt werden.

Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation in Folge der Corona-Pandemie haben viele Beratungsstellen die persönliche Beratung auf das Notwendigste reduziert. Um hilfesuchenden Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und kurz vor der Geburt stehen, eine termingerechte Antragstellung zu ermöglichen, wird folgende Vorgehensweise getroffen:

Wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an eine der oben genannten Beratungsstellen. Hier finden Sie eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen in Ihrer Nähe. Sollte eine Terminvergabe nicht fristgerecht möglich sein, erhalten Sie von der Beraterin das Formular "Voranmeldung Corona" zur Verfügung gestellt. Füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Vergessen Sie bitte Ihre Unterschrift nicht und senden Sie es anschließend umgehend (unbedingt noch vor Geburt) an die Beratungsstelle zurück. Maßgeblich für das weitere Verfahren ist das Eingangsdatum bei der Beratungsstelle. Sie erhalten von der Beratungsstelle eine Eingangsbestätigung und gelten als vorangemeldet. Ein Termin kann dann auch nach Geburt Ihres Kindes erfolgen.

Mehr Information über die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

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Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind” unterstützt Schwangere in Not mit individuellen Zuschüssen.