Auf einem Tisch liegen verschiedene Verhütungsmittel und ein Schnuller.

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Aufklärung und Verhütung

Gelebte Sexualität bedeutet auch, Verantwortung für sich und seinen (Sexual-)Partner oder seine (Sexual-)Partnerin zu übernehmen. Um eine unerwünschte Schwangerschaft zu verhindern oder sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen, bedarf es einer passenden Verhütungsmethode.

Sexualaufklärung

Die Sexualität ist ein wichtiger Teil jedes Menschen, in jeder Kultur und in jedem Alter. Wie ein erfülltes Sexualleben aussieht, hängt von den jeweiligen Vorlieben, Wertvorstellungen, Interessen und der Erziehung des Menschen ab.

Abhängig vom Lebensalter, der Lebensphase, vom jeweiligen Partner beziehungsweise der jeweiligen Partnerin und den bereits gesammelten Erfahrungen verändert sich die Sexualität im Laufe eines Lebens.

Wichtig ist dabei, dass beide Sexualpartner sich vertrauen und offen und ehrlich über ihre Wünsche und Vorstellungen sowie über Ängste oder Unsicherheiten sprechen können. Niemand sollte sich überreden oder gar zwingen lassen, Dinge zu tun, die er oder sie ablehnt.

Wer seine Sexualität lebt, trägt nicht nur für sich selbst die Verantwortung, sondern auch für das Wohl und die Gesundheit der Partnerin oder des Partners.

Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten eine umfassende Sexualaufklärung. Sie haben den Auftrag zu beraten und zu unterstützen. Durch ihre zielgerichtete Aufklärungsarbeit tragen die Beratungsstellen dazu bei, dass ungewollte Schwangerschaften bei Teenagern vermieden werden.

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Hier gibt es weitere Infos:

Sexuell übertragbare Krankheiten (STI)

Das Sexualleben birgt neben der Möglichkeit, schwanger zu werden, leider auch das Risiko, sich mit sexuell übertragbaren Krankheiten (STI „sexually transmitted infections“) anzustecken. Weltweit gibt es über 30 verschiedene STI, die teils ohne Komplikationen verlaufen, teils aber auch zu Unfruchtbarkeit und bleibenden Gesundheitsschäden bis hin zum Tod führen können. Ursache sind Bakterien oder Viren, die beim Kontakt mit Körperflüssigkeiten (zum Beispiel Speichel, Sperma, Vaginalflüssigkeiten, Blut) meist über die Schleimhäute übertragen werden. Auch Parasiten oder Pilze können eine Rolle spielen.

Eine Infektion mit STI entsteht oft schon durch bloßen Hautkontakt der betroffenen Körperregionen – ist also auch ohne Geschlechtsverkehr möglich.

Zu den bekanntesten STI zählen neben HIV, Chlamydien, Syphilis und HPV (Humane Papillomviren) auch Hepatitis B. Der effektivste Schutz gegen STI ist nach wie vor der Gebrauch von Kondomen. Für zuverlässigen Schutz ist der konsequente und sachgerechte Gebrauch des Kondoms absolut unerlässlich.

Veränderungen im Intimbereich, zum Beispiel Juckreiz, Brennen oder Ausfluss, können Hinweise auf eine STI sein. Besteht der Verdacht, sich angesteckt zu haben, sollte unbedingt eine Untersuchung beider Sexualpartner durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgen.

Da eine STI während der Schwangerschaft und der Geburt auf das Kind übertragen werden kann, werden im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge entsprechende Tests angeboten.

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Verhütung

Soll eine Schwangerschaft vermieden werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Empfängnisverhütung, die in Anwendung und Sicherheit deutlich voneinander abweichen. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Methoden der regelmäßigen Empfängnisverhütung und denen der Notfallverhütung, wobei letztere ausschließlich bei Verhütungspannen angewandt werden sollte.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Notfallverhütung.

Die Methoden der regelmäßigen Empfängnisverhütung verhindern den Eisprung, die Befruchtung oder das Eindringen der Spermien in die Gebärmutter.
Bei der Notfallverhütung wird nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr ein Eisprung bei der Frau unterdrückt oder verzögert beziehungsweise ein Einnisten der befruchteten Eizelle in der Gebärmutterschleimhaut verhindert.

Die Wahl des Verhütungsmittels sollte immer frühzeitig abgeklärt werden, das heißt vor dem Geschlechtsverkehr. Da es für den Mann außer dem Kondom oder der Vasektomie (Sterilisation des Mannes) noch kein sicheres Verhütungsmittel gibt, das er aktiv und eigenverantwortlich einsetzen kann, entsteht irrtümlicherweise oft der Eindruck, dass das Thema Verhütung „Frauensache“ sei.

Empfängnisverhütung liegt jedoch in der gemeinsamen Verantwortung beider Partner. Auch Männer sollten sich daher Gedanken über die Wahl des Verhütungsmittels machen, ihre Partnerin entsprechend unterstützen und sich auch an den Kosten beteiligen.

Welche Art der Verhütung für Sie und Ihren Partner beziehungsweise Ihre Partnerin die richtige ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Von hormonellen Methoden der Verhütung (zum Beispiel Pille, Hormonspirale) und Mitteln, die wie eine Barriere wirken (zum Beispiel Kondome, Diaphragma) bis hin zu natürlichen Methoden der Familienplanung (zum Beispiel symptothermale Methode) gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichsten Verhütungsmöglichkeiten.

Leider bietet keine Verhütungsmethode einen 100-prozentigen Schutz. Selbst bei konsequenter und fachgerechter Anwendung kann es zu einer Schwangerschaft kommen.

Sprechen Sie auch darüber mit Ihrem Partner beziehungsweise Ihrer Partnerin.

Bei der Auswahl des Verhütungsmittels sind meist folgende Fragen und Kriterien zu berücksichtigen:

  • Wie sicher soll der Empfängnisschutz sein? 
  • Soll das Verhütungsmittel auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) schützen?
  • Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihr Lebensalter
  • Ihre Persönlichkeitsstruktur und Ihre Einstellung zum eigenen Körper
  • die Art und Dauer Ihrer Beziehung
  • Ihre sexuellen Bedürfnisse und Wünsche und die Ihres Partners beziehungsweise Ihrer Partnerin
  • die Zufriedenheit mit der Anwendung
  • gesundheitliche Überlegungen

Da sich Lebensumstände und Vorstellungen im Lauf der Zeit verändern, wechseln viele Menschen auch die Verhütungsmethode. Oft ist hierbei die Familienplanung ausschlaggebend. Paare mit abgeschlossener Familienplanung verhüten anders als diejenigen, die in (naher) Zukunft Kinder bekommen möchten. Speziell bei der Verhütung nach der Geburt und in der Stillzeit sind Besonderheiten zu beachten.

Erster Ansprechpartner bei Fragen zur Verhütung ist sicher der Frauenarzt oder die Frauenärztin. Aber auch die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

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Hier gibt es weitere Infos zum Thema:

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Verhütungsmittel werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen daher selbst finanziert werden. Eine Ausnahme gilt für junge Mädchen und Frauen bis zur Vollendung des 22. Lebensjahrs, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für diesen Personenkreis die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel. Dies sind hormonelle Verhütungsmittel, die einen hohen Empfängnisschutz gewährleisten, jedoch keine Kondome. Die gesetzliche Zuzahlung und die Rezeptgebühr muss bereits ab dem 18. Lebensjahr selbst übernommen werden. Für privat versicherte Mädchen und Frauen besteht keine Kostenübernahme wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen die Verhütungsmittel selbst bezahlen.

Auch Frauen, die Sozialgeld oder Bürgergeld beziehen, müssen ab dem 22. Geburtstag selbst für die Kosten der Verhütung aufkommen. Einige Kommunen haben für Frauen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, entsprechende Sozialfonds eingerichtet. Diese Städte und Gemeinden übernehmen dann zumindest teilweise die Finanzierung der Verhütungsmittel.

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Auskünfte über kommunale Sozialfonds, die bei geringem Einkommen die Verhütungskosten übernehmen, erteilen Ihnen gerne die Fachkräfte in der Schwangerschaftsberatung. Wenden Sie sich direkt an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen an Ihrem Wohnort.

Notfallverhütung

Verhütungspannen, das heißt eine nicht korrekte oder unregelmäßige Anwendung der Verhütungsmittel, bergen immer die Gefahr, dass es zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt.
Auf familienplanung.de  finden Sie ausführliche Informationen, was im Fall von Verhütungspannen zu tun ist..

Insbesondere, wenn Sie die Pille vergessen haben und nicht sicher sind, ob noch ein Verhütungsschutz besteht, kann der digitale Fragebogen auf familienplanung.de eine gute Hilfe sein. Hier gelangen Sie direkt zum Ratgeber "Pille vergessen - was tun?

„Pille danach“

Besteht der Verdacht, aufgrund des nicht ausreichend geschützten Geschlechtsverkehrs schwanger zu werden, kann auf Notfallmaßnahmen wie die „Pille danach“ zurückgegriffen werden.

Der Geschlechtsverkehr muss vor dem Eisprung stattgefunden haben. Männliche Samenzellen können bis zu fünf Tage im weiblichen Körper überdauern. Durch die rechtzeitige Einnahme der „Pille danach“, am besten innerhalb von 12 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, wird der Eisprung durch hormonelle Wirkstoffe gehemmt oder verzögert. Eizelle und Spermien treffen im optimalen Fall nun zeitlich nicht aufeinander, eine Befruchtung ist somit ausgeschlossen. Wichtig ist deshalb unbedingt eine rechtzeitige Einnahme der „Pille danach“. Innerhalb des gleichen Zyklus muss unbedingt weiterhin verhütet werden, da dieses Präparat nur zeitlich begrenzt wirksam ist.

Hat der Eisprung bereits stattgefunden und ist es zu einer Befruchtung gekommen, wirkt das Hormonpräparat nicht mehr. Sobald sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat, besteht eine Schwangerschaft. Sollte trotz „Pille danach“ die Monatsblutung ausbleiben, wird geraten, einen Schwangerschaftstest zu machen und eine gynäkologische Facharztpraxis zu kontaktieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftstest.

Die Einnahme der „Pille danach“ ist eine relativ unkomplizierte Methode, nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft zu vermeiden. Sie eignet sich auch für junge Frauen oder Mädchen.

Es handelt sich jedoch um ein Hormonpräparat und darf aufgrund der erhöhten Nebenwirkungen und des Eingriffs in den weiblichen Zyklus nicht als reguläres Verhütungsmittel eingesetzt werden. Zudem können Nebenwirkungen wie Blutungsstörungen, Übelkeit, Schmerzen im Unterbauch, Schwindel, Kopfschmerzen und Erbrechen auftreten. Frauen mit einem erhöhten Risiko für Eileiterentzündungen, Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaften müssen mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt abklären, ob die „Pille danach“ für sie infrage kommt.

Stillende Mütter sollten bei der Einnahme der "Pille danach" Folgendes beachten: Die enthaltenen Hormone Levonorgestrel beziehungsweise Ulipristal gehen in die Muttermilch über. Deshalb sollte vor der Einnahme noch einmal gestillt oder die Muttermilch abgepumpt werden. Je nach Präparat sind zwingend längere Stillpausen erforderlich. Hierzu wird Sie die Ärztin oder der Arzt beziehungsweise die Apothekerin oder der Apotheker umfassend beraten.

Die „Pille danach“ ist ohne Rezept in Apotheken erhältlich. Dort erhalten Sie auch entsprechende Informationen und Beratung.

Hier finden Sie eine Suchfunktion

Wie bei der herkömmlichen Pille benötigen Mädchen unter 14 Jahren aus rechtlichen Gründen auch bei der „Pille danach“ die Zustimmung ihrer Eltern. Bei Mädchen ab 14 Jahren liegt es im Ermessen der Ärztin oder des Arztes beziehungsweise der Apothekerin oder des Apothekers, zu entscheiden, ob es in der Lage ist, die mit der Selbstmedikation verbundenen Entscheidungen und Konsequenzen selbst treffen zu können.

Die Pille danach ist nicht verschreibungspflichtig und in Apotheken frei verkäuflich. Die Kosten müssen daher grundsätzlich selbst getragen werden.

Eine Ausnahme gilt für junge Frauen unter 22 Jahren. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist dann möglich, wenn die „Pille danach“ ärztlich verschrieben wurde. Lediglich die Rezeptgebühren müssen ab dem 18. Lebensjahr selbst gezahlt werden. Die „Pille danach" kann zwar auch ohne Rezept in der Apotheke gekauft werden, die Kosten werden aber nachträglich nicht erstattet. Betroffene Frauen sollten sich daher an eine Arztpraxis wenden oder außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis unter der Telefonnummer 116 117 an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder eine Klinikambulanz.

Hier finden Sie Informationen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Ausführliche Informationen zur „Pille danach“ finden Sie auch auf der Seite familienplanung.de.

„Spirale danach“

Eine weitere Möglichkeit, nach einer Verhütungspanne eine Schwangerschaft abzuwenden, ist das nachträgliche Einsetzen einer Spirale.

Bis zu fünf Tage nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr besteht die Gelegenheit, die Schwangerschaft mithilfe einer Kupferspirale oder einer Kupferkette (beides Methoden, die auch zur regelmäßigen Empfängnisverhütung benutzt werden) zu verhindern. Die in geringen Mengen abgegebenen Kupfer-Ionen verändern unter anderem die Beschaffenheit der Gebärmutterschleimhaut, was eine Einnistung der befruchteten Eizelle verhindert. Zudem werden Spermien unbeweglicher und sind weniger befruchtungsfähig. Hormonspiralen hingegen eignen sich nicht als Notfallmaßnahme.

Da die Kupferspirale oder Kupferkette keine Hormone enthält, ruft sie weniger Nebenwirkungen hervor als die „Pille danach“ und kann auch in der Stillzeit problemlos angewendet werden.

Die Kupferspirale oder Kupferkette wird nach eingehender Beratung und Abklärung eventueller Gegenanzeigen von der Frauenärztin oder dem Frauenarzt in die Gebärmutter eingelegt. Dies kann gegebenenfalls unangenehm und etwas schmerzhaft sein. Sie wirkt als „Spirale danach“ nur zuverlässig, wenn sie mindestens bis zur nächsten Regelblutung auch dort verbleibt.

Gewöhnlich werden Spiralen erst nach drei bis zu zehn Jahren gewechselt. Die „Spirale danach“ ist als Notfallverhütung deshalb nur dann sinnvoll, wenn die Frau weiterhin auf diese Art verhüten möchte. Sie ist für Mädchen und Frauen, die noch keine Kinder geboren haben, nur eingeschränkt zu empfehlen. Die Kosten für die Spirale beziehungsweise die Kupferkette und das Einsetzen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Eine Ausnahme gilt für Frauen unter 22 Jahren.

Ausführlichere Informationen zur Spirale danach finden Sie auch auf der Seite familienplanung.de.

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Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Verhütung und Sexualaufklärung: