Im Krankenhaus-Zimmer: Hebamme steht bei Mutter und Baby am Bett.

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Stillberatung

Stillen ist die natürlichste Art der Säuglingsernährung und Muttermilch beinhaltet alles, was ein Kind in seinen ersten Lebensmonaten benötigt. Stillen ist jedoch keine angeborene Fähigkeit und muss manchmal erst erlernt werden. Es ist daher wichtig für Mütter, auch in diesem Bereich Hilfe und Unterstützung zu erhalten, um eine gute „Stillbeziehung“ zu ihrem Kind aufbauen zu können.

Hilfe und Unterstützung nach der Geburt

Viele Kinder möchten schon kurz nach der Geburt an die Brust der Mutter. Da der Geburtsvorgang die Milchbildung in Gang gesetzt hat, kann die erste Stillmahlzeit meist problemlos erfolgen. Vielen Müttern bereitet der erste Milcheinschuss und die damit verbundene Spannung der Brust unangenehme Gefühle oder Schmerzen. Sollten Sie Hilfe wünschen oder brauchen, wird Ihnen schon im Geburtshaus, im Krankenhaus oder zu Hause Unterstützung von einer Hebamme angeboten. Sie zeigt Ihnen eine Haltung, die für Sie und das Kind bequem ist und die Sie entlastet bei möglichen Beschwerden nach der Geburt.

Sie erhalten nützliche Informationen zum Beispiel bei Fragen zum Milcheinschuss nach der Geburt, zum Umfang und zur Häufigkeit der Stillmahlzeiten, zu Brustentzündungen oder wenn Sie generell noch unsicher sind, ob und wie lange Sie stillen möchten. Auch wenn Sie sich gegen das Stillen entschieden haben, berät Ihre Hebamme Sie über Produktauswahl und Vorbereitung der Flaschennahrung sowie den praktischen Gebrauch des Babyfläschchens. 

Stillberatung

Muttermilch gilt als die optimalste Art der Säuglingsernährung. Stillen bietet nicht nur viele gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kind, sondern ist durch den intensiven Körper- und Blickkontakt sehr wichtig für die emotionale Entwicklung des Babys und unterstützt von Anfang an die Eltern-Kind-Bindung. 

Sie sollten sich Rat und Hilfe holen, wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, was das Stillen betrifft. Neben den Hebammen im Geburtshaus oder der Geburtsklinik bieten auch Stillberaterinnen und Laktationsberaterinnen Informationen und Hilfestellung an. 

Vor allem beim ersten Kind können zu Beginn Fragen auftauchen, die möglichst schnell beantwortet werden sollten, damit unnötiger Stress vermieden wird. Sie können verunsichert sein, ob Ihr Baby genug trinkt, ob es Hunger hat oder aus anderen Gründen weint. Vielleicht gelingt es nicht immer, das Stillen gleich in den Alltag zu integrieren. Manche Mütter fühlen sich durch die ständige Verfügbarkeit als „Nahrungsquelle“ eingeschränkt. Einige Frauen haben Probleme mit einer Brustentzündung, die sehr schmerzhaft sein kann, wenn sie nicht behandelt wird.

Hilflosigkeit und Unwissenheit sollten nicht der Grund sein, weshalb Mütter sich gegen das Stillen entscheiden oder vorzeitig abstillen. Grundsätzlich ist jede Frau körperlich in der Lage, ihr Kind zu stillen. Nur in Ausnahmefällen ist das Stillen nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Kostenlose Stillberatungen werden von verschiedenen Trägern angeboten.
Darüber hinaus gibt es Stillgruppen, die sich regelmäßig treffen, um Erfahrungen auszutauschen, sich kennenzulernen und sich gegenseitig zu unterstützen.

Stillgruppen bieten eine wertvolle Hilfe besonders für Mütter, die keine im Stillen erfahrene Person im Familien- oder Freundeskreis haben.

Umfangreiche Informationen zum Thema „Stillen“ finden Sie auch auf der Seite der La Leche Liga Deutschland e. V.

Bei besonderen Fragestellungen wie zum Beispiel Stillen bei Zwillingen oder Mehrlingen, zur Ernährung während der Stillzeit, oder zum Stillen bei Erkrankungen der Mutter oder des Kindes, sowie zur Einnahme von Medikamenten, aber auch zu Schlaf- und Schreiproblemen bietet dieser Verein eine kostenlose E-Mail-Beratung an.

Hier geht es zur E-Mail-Beratung.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung sind die examinierten Still- und Laktationsberaterinnen. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Inanspruchnahme einer Stillberaterin (Laktationsberaterin) nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Die Kosten hierfür müssen in der Regel selbst getragen werden.

Auf der Seite des Berufsverbands Deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e. V. finden Sie eine Suchfunktion nach einer Beraterin.

Auch die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind Ihnen bei der Suche nach Stillberatungen in Ihrer Nähe behilflich.

Illustration: Stillende Mutter.

Stillen ist die optimale Art der Säuglingsernährung.

Stillfreundliche/Babyfreundliche Krankenhäuser

Als „babyfreundlich“ ausgezeichnete Krankenhäuser setzen sich besonders für einen still- und bindungsfördernden Umgang mit Mutter und Kind ein. Speziell geschultes Personal unterstützt Sie von Anfang an und begleitet Sie durch die sensible Phase des Stillbeginns. Sie können zudem rund um die Uhr mit Ihrem Neugeborenen zusammen sein. Auch Ihr Partner und die Geschwisterkinder werden in die Betreuung und die Pflege des Babys mit einbezogen.

Hilfreiche Informationen und ein Verzeichnis von zertifizierten Kliniken finden Sie auf der Seite der Initiative Babyfreundlich.

Berufstätigkeit und Stillen

Stillen sollte für berufstätige Mütter kein Hindernis sein, (wieder) in den Beruf einzusteigen. Umgekehrt sollte der (Wieder-)Einstieg in den Beruf Mütter nicht dazu verleiten, frühzeitig abzustillen. Stillen und Beruf lassen sich durchaus vereinbaren. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber bereits im Vorfeld Ihrer Arbeitsaufnahme, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten, wenn Sie Ihr Kind im beruflichen Umfeld stillen oder Muttermilch abpumpen möchten. Oft wählen berufstätige Mütter eine Kombination aus beiden Möglichkeiten. Das heißt sie stillen das Kind, wenn es durch die betreuende Person, zum Beispiel den Partner an die Arbeitsstelle gebracht wird, und pumpen ansonsten die Muttermilch ab, um die Milchbildung aufrechtzuerhalten und einen Vorrat für den nächsten Tag anzulegen, der dann mit Flasche zugefüttert wird. Die abgepumpte Muttermilch sollte aus hygienischen Gründen immer gekühlt aufbewahrt werden.  

Übrigens: Nach dem Mutterschutzgesetz (MuschG) haben Sie als stillende Mutter im ersten Lebensjahr Ihres Kindes einen Anspruch auf mindestens eine Stunde zusätzlich bezahlte Pausenzeiten, in der Sie stillen oder Milch abpumpen können.

Hier finden Sie den Gesetzestext zu § 7 MuSchG.