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Bayern stärkt die Familienerholung in Familienferienstätten
07.02.2020
Alle wissen, wie wichtig der gemeinsame Urlaub für die Familie ist, doch nicht jede Familie kann sich erholsame Familienferien leisten. Diese Familien unterstützt der Freistaat Bayern bereits seit vielen Jahren durch individuelle Förderung. Zum 1. Januar 2020 ist es gelungen, die Zuschüsse und die Einkommensgrenzen erneut zu erhöhen. Damit können wieder mehr Familien erreicht werden, die zudem von einer höheren Unterstützung profitieren.
Die Zuschüsse betragen täglich bis zu 17 Euro je Kind und Erwachsenem, für ein Kind mit Behinderung täglich bis zu 22 Euro. Die jährliche Einkommensgrenzen liegen nun für alleinerziehende Eltern bei 21.000 Euro und für Elternpaare bei 21.500 Euro. Für jedes weitere Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 4.800 Euro. Das Familienministerium fördert Familienurlaube mit einer Dauer von mindestens 6 bzw. maximal 14 Tagen in anerkannten Familienferienstätten.
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Wichtig zu wissen: Unbedingt Reihenfolge beachten.
Erst die Förderung beantragen, dann den Urlaub in einer Ferienferienstätte buchen.
Mehr Infos zur Förderung des Familienurlaubs in Familienferienstätte finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Hier geht es zur Übersicht der Familienferienstätten.