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Anspruch auf Kinderkrankengeld wird verlängert

19.01.2021

Eltern, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, konnten bisher für jeweils zehn Arbeitstage von der Arbeit freigestellt werden, wenn ihr Kind erkrankt war und von ihnen selbst betreut werden musste. Für alleinerziehende Eltern betrug der Anspruch 20 Tage. Für diesen Zeitraum hatten Eltern keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt, konnten aber über ihre Krankenkasse das Kinderkrankengeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beantragen.

Bedingt durch die Corona-Pandemie wird nun rückwirkend ab 5. Januar 2021 die Dauer der Kinderkrankentage und somit auch des Kinderkrankengeldes für das Jahr 2021 verdoppelt. Die Verlängerung der Kinderkrankentage soll Eltern in dieser schwierigen Zeit entlasten. Eltern können nun jeweils 20 Tage beziehungsweise alleinerziehende Eltern 40 Kinderkrankentage geltend machen.

Der Anspruch besteht hierbei nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch bei gesunden Kindern, wenn pandemiebedingt die bisherige Kinderbetreuung nicht mehr sichergestellt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kita behördlich geschlossen werden muss und nur noch einen eingeschränkten Notbetrieb aufrecht erhalten werden kann. Auch Eltern, die im Home-Office arbeiten, können die Kinderkrankentage geltend machen.

Mehr erfahren

Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld finden Sie aktuell auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.

Weitere Infos gibt es auch in der Pressemeldung des Bayerischen Familienministeriums.