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Geplante Änderungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, eine der wichtigsten Familienleistungen, soll durch eine geplante Gesetzesänderung flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden. Im Blickpunkt steht hierbei weiterhin der Wunsch der Eltern, mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können und gleichzeitig eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen.

Der Gesetzesentwurf, der bereits durch das Bundeskabinett verabschiedet wurde, sieht drei wesentliche Bereiche vor:

  • Mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit
    Eltern können zukünftig während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit anstelle von 30 Wochenstunden nun 32 Wochenstunden, also vier volle Arbeitstage, erwerbstätig sein. Für den Partnerschaftsbonus, der für Eltern in Frage kommt, die beide Teilzeit arbeiten, wird die wöchentliche Arbeitszeit angepasst auf 24 bis 32 Stunden. Bisher sind 25 bis 30 Wochenstunden zulässig. Insgesamt soll der Partnerschaftsbonus vereinfacht und gleichzeitig flexibler gestaltet werden.
     
  • Frühchenmonat
    Für Kinder, die sechs Wochen oder früher vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Damit sollen Eltern von Frühchen die Möglichkeit erhalten, in dieser oft nicht einfachen Lebensphase mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können.
     
  • Vereinfachungen und Klarstellungen
    Eltern sollen von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll den Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglichen.

Außerdem wird die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld angepasst. Elterngeld erhalten Eltern zukünftig nur noch, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen zusammen höchstens 300.000 Euro und nicht wie aktuell 500.000 Euro beträgt. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende bleibt unverändert bei 250.000 Euro.

Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit noch im weiteren gesetzlichen Abstimmungsverfahren. Die geplanten Änderungen werden voraussichtlich zum 1. September 2021 in Kraft treten.

Mehr erfahren

Weitere Infos zu den geplanten Änderungen mit einigen Fallbeispielen und einem Video mit Erläuterungen durch die Bundesfamilineministerin Dr. Franziska Giffey finden Sie hier:

Allgemeine Infos zum Elterngeld unter anderem mit einem Erklärvideo und vielen hilfreichen Links gibt es hier: