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Kinderbonus unterstützt Eltern im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets

16.06.2020

Um die Kaufkraft von Familien zu stärken und einen Impuls für die durch die Corona-Pandemie beeinträchtigte Wirtschaft zu setzen, hat die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus beschlossen.

Eltern erhalten für jedes Kind, für das ihnen im Jahr 2020 Kindergeld zusteht, einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 €. Er wird grundsätzlich in zwei Raten in Höhe von jeweils 150 € im September und Oktober 2020 automatisch zusammen mit dem Kindergeld über die zuständige Kindergeldkasse ausgezahlt. Das heißt, Eltern müssen keinen eigenen Antrag auf den Kinderbonus stellen.

Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II (zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitssuchende - Arbeitslosengeld II) oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Er mindert als Einkommen auch nicht die Höhe von Kinderzuschlag oder Wohngeld.

Alleinerziehende Eltern erhalten den Kinderbonus ebenfalls mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der unterhaltspflichtige andere Elternteil kann dann die Hälfte der Auszahlung mit dem zu leistenden Barunterhalt verrechnen. Der Kinderbonus nutzt somit beiden Elternteilen und wird gerecht geteilt.

Vom Kinderbonus profitieren insbesondere Familien mit geringem und mittleren Einkommen. Bei Eltern mit höherem Einkommen wird der Kinderbonus allerdings später im Rahmen der Einkommenssteuererklärung auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet. 

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Weitere Infos zum Kinderbonus gibt es hier: