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Corona: neue Regelungen zum Elterngeld verabschiedet

18.05.2020

Eine steigende Zahl an Eltern kann die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten. Zudem befürchten (werdende) Eltern Nachteile bei der Berechnung des zukünftigen Elterngeldes, wenn Sie aufgrund der aktuellen Lage derzeit zum Beispiel Kurzarbeitergeld beziehen. Um Eltern in dieser Situation zu entlasten, wird rückwirkend ab 1. März das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) entsprechend angepasst. 

Die Gesetzesänderung regelt drei Bereiche:

  • Eltern, die in systemrelevanten Branchen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate verschieben und diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen.
  • Eltern verlieren ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Einkommensersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld, die aufgrund der Corona-Pandemie gezahlt werden, reduzieren das Elterngeld nicht und haben auch bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.