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Auszahlung von Kindergeld künftig ohne Antragstellung
23.03.2026
Die Bundesregierung möchte bürokratische Hürden für Familien abbauen und plant, dass das Kindergeld künftig nach der Geburt eines Kindes antragslos ausgezahlt werden soll. Damit würden Familien in der Zeit nach der Geburt entlastet werden.
Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 den Gesetzentwurf zur antragslosen Auszahlung des Kindergelds verabschiedet. Das Kindergeld soll als eine der wichtigsten Geldleistungen an Familien ab Frühjahr 2027 ohne Antrag ausgezahlt werden. Das Vorhaben ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda, mit der Bund und Länder den Bürokratierückbau weiter vorantreiben.
Die Umstellung auf das neue antragslose Kindergeld soll in zwei Stufen erfolgen. Dabei soll die erste Stufe ab Frühjahr 2027 zunächst für Familien gelten, die bereits Kinder haben und Kindergeld beziehen. In der zweiten Stufe soll dann Ende 2027 auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Voraussetzungen dafür sind aber, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.
Das antragslose Kindergeld wird die Regel, sie ersetzt aber nicht die Prüfung des Kindergeldanspruches durch die Familienkasse. Bei unvollständiger Datenlage oder Zweifel am Kindergeldanspruch bleibt es bei der bisherigen Praxis.
Auf den Beschluss der Bundesregierung folgt das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz soll im Jahr 2027 in Kraft treten.
