Mutter mit Baby innig

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Masernschutzimpfung

26.02.2026

Im Freistaat Bayern ist die Zahl der Masern-Fälle im vergangenen Jahr gesunken. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat Zahlen veröffentlicht, wonach 2025 insgesamt 43 Infektionen gegenüber 69 Infektionen im Jahr 2024 gemeldet wurden.  

Laut Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach ist dieser Rückgang allerdings kein Grund zur Entwarnung. Sie wirbt deshalb weiterhin für die Masernschutzimpfung. Denn Masern sind hochansteckend. Nicht selten nehmen Masernerkrankungen auch einen schweren Verlauf mit schweren gesundheitlichen Spätfolgen, insbesondere bei Erwachsenen und Säuglingen. Eine Impfung verhindert sowohl eine Erkrankung als auch eine Weitergabe sehr gut.

Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Masernimpfung im Alter von elf Monaten und die zweite Impfung im Alter von 15 Monaten. Die Masernimpfung erfolgt in Kombination mit einer Impfung gegen Mumps und Röteln oder zusätzlich auch gegen Windpocken (MMR- oder MMRV-Kombinationsimpfstoff). Bei bevorstehender Aufnahme beziehungsweise den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (zum Beispiel Kita) kann die Impfung vorgezogen und bereits ab einem Alter von neun Monaten verabreicht werden.

Auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, wird die Impfung gegen Masern empfohlen. Eine zweimalige Impfung ist laut Masernschutzgesetz für nach 1970 geborene Erwachsene notwendig, wenn sie im beruflichen Alltag ein erhöhtes Risiko für einen Kontakt zu Masernviren aufweisen (zum Beispiel Tätigkeit in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen oder in Gemeinschaftseinrichtungen). Für Säuglinge ist es ganz besonders wichtig, dass die Personen im Umfeld geimpft sind, da sie in den ersten Monaten noch nicht geimpft werden können.