Mutter streichelt ihrer kleinen Tochter den Kopf.

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Welche Regelungen gelten 2026 für Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld?

08.01.2026

Um Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entlasten, wurde die Zahl der regulären Kinderkrankentage in den Jahren 2024 und 2025 auf 15 Tage erhöht. Wer sein Kind daheim betreuen muss und deshalb nicht arbeiten kann, hat auch im Jahr 2026 Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil. Bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Familien mit mehreren Kindern haben je Elternteil einen Anspruch auf maximal 35 Tage, bei Alleinerziehenden sind es maximal 70.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Eltern können das Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

 

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Hier gibt es mehr Infos:

Zu weiteren Infos im Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend