Ärztin sitz vor einem Ultraschallgerät.

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Ultraschall in der Schwangerschaft ist medizinischer Standard

28.11.2025

Der Ultraschall wird seit mehr als fünf Jahrzehnten in der Geburtshilfe eingesetzt und ist wissenschaftlich umfassend untersucht. Nach der Mutterschafts-Richtlinie sind drei Ultraschall-Untersuchungen – zu Beginn, in der Mitte und im letzten Drittel der Schwangerschaft – vorgesehen. Sie sind fester Bestandteil der Vorsorge und dienen der Kontrolle der kindlichen Entwicklung, der Plazenta und der Fruchtwassermenge sowie der frühzeitigen Erkennung von Komplikationen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) haben nach der jüngsten öffentlichen Diskussion über angebliche Risiken des Ultraschalls in der Schwangerschaft klargestellt, dass medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchungen für Mutter und Kind sicher, frei von ionisierender Strahlung und unverzichtbar für eine moderne Schwangerschaftsbetreuung sind. Nach Mitteilung der Fachgesellschaften darf er nicht mit nichtmedizinischen Angeboten verwechselt werden, die zu reinen Erinnerungszwecken durchgeführt werden und als „Babyfernsehen“ zurecht verboten sind. Solche gewerblichen Anwendungen haben mit ärztlicher Diagnostik nichts zu tun.

Der BVF macht deutlich, dass sowohl die Untersuchungen nach der Mutterschafts-Richtlinie als auch weitere, medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge entscheidend zur individuellen Betreuung von Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern beitragen. Diese Untersuchungen fördern eine Bindung zwischen Mutter und Kind im Mutterleib, können ferner ungerichtete Ängste abwehren und damit zu einem positiv besetzten Schwangerschaftserlebnis führen.

Fakten zum Ultraschall in der Schwangerschaft:

  • Sicher und strahlenfrei: Ultraschall nutzt Schallwellen, keine ionisierende Strahlung (wie Röntgen).
  • Bewährt: Seit über 50 Jahren weltweit erfolgreich im Einsatz.
  • Standardisiert: Drei Routineuntersuchungen nach Mutterschafts-Richtlinie sind gesetzlich vorgesehen.
  • Verbot von Babyfernsehen: Ultraschall ohne medizinische Indikation ist seit 2021 untersagt.
  • Wissenschaftlich bestätigt: Keine Hinweise auf Risiken bei fachgerechter Anwendung.
  • Ziel: Frühzeitige Erkennung und Behandlung von Risiken für Mutter und Kind.

 

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Zur Pressemeldung des Berufsverbandes der Frauenärzte e. V.