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Neuregelung zum Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
02.06.2025
Ein Kind in der Schwangerschaft zu verlieren, ist sowohl emotional als auch körperlich für Betroffene eine große Belastung. Bisher hatten Frauen nach Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz. Seit dem 1. Juni 2025 gelten nun gestaffelte Mutterschutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche wird die Schutzfrist bis zu zwei Wochen betragen, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche werden es sechs Wochen sein und bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen.
Die Neuregelung bietet betroffenen Frauen mehr Schutz und Erholung. Zudem ermöglicht sie es ihnen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schutzfrist überhaupt oder nicht voll in Anspruch nehmen möchten.
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