Hauptinhalt
Zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen künftig auch in Kinderuntersuchungsheft dokumentiert
19.05.2025
Bei einem Baby sieht man die Milchzähne noch nicht, obwohl sie bereits angelegt sind. Deshalb können sie bereits im Säuglingsalter gestärkt und geschützt werden. Eltern können einiges dafür tun, dass sich die Zähne ihres Kindes gesund entwickeln und auch gesund bleiben.
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Zum Leistungsumfang gehört insbesondere, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt
- die Mundhöhle untersucht,
- das Kariesrisiko des Kindes einschätzt,
- zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke und zur richtigen Mundhygiene berät sowie
- gegebenenfalls fluoridhaltige Zahnpasta empfiehlt.
Damit Eltern noch besser über die vorhandenen zahnärztlichen Früherkennungsangebote informiert sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Kinderuntersuchungsheft umfangreich angepasst. Künftig werden dort auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Bisher wurden diese gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft erfasst, dem Kinderzahnpass. Die Änderung gilt ab 1. Januar 2026. Bis dahin werden Einleger und Aufkleber für die bestehenden Kinderuntersuchungshefte produziert.
Mehr erfahren
Hier gibt es mehr Infos
Zur Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Zur Website kindergesundheit-info.de zu den Themen:
So bleiben Kinderzähne gesund
Gesunde Zähne von Anfang an
Zur Website des Netzwerks Gesund ins Leben zu den Themen:
Säuglinge: Zähne ab der Geburt schützen
Kleinkinder: So lassen sich Kinderzähne schützen