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Modernisierung des Namensrechts
06.05.2025
Zum 1. Mai 2025 wurde das Namensrecht in Deutschland modernisiert. Das neue Namensrecht schafft mehr Flexibilität und Selbstbestimmung und wird der Vielfalt moderner Familienmodelle besser gerecht.
Die Neuregelung erleichtert die Änderung des Familiennamens und erweitert die Wahlmöglichkeiten. Ehegatten und Kinder können künftig echte Doppelnamen führen. Es kann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname gewählt werden, der auch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden kann. Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen haben, denen aber gemeinsam die elterliche Sorge zusteht, können ihren Kindern einen Doppelnamen geben, der sich aus beiden Nachnamen der Eltern zusammensetzt.
Im Falle einer Scheidung können Kinder durch die Reform zu dem Nachnamen des Elternteils wechseln, bei dem sie leben. Ähnliche Regelungen gelten für Stiefkinder.
Eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz gibt einen Überblick über die neuen Regelungen.
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Hier gibt es mehr Infos
Zu weiteren Infos auf der Website des Bundesministeriums der Justiz
Zur Broschüre „Namensrecht“ des Bundesministeriums der Justiz