Nachdenkliches Paar

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Ausbau der Kooperationen im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“

05.01.2022

Seit 1. Januar 2022 gehören mit Bremen und dem Saarland zwei weitere Bundesländer von nunmehr insgesamt zwölf der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums an. Ungewollt kinderlose Paare können im Rahmen der Initiative bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung mit einem finanziellen Zuschuss unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer mit einem eigenen Förderprogramm an der Bundesinitiative beteiligen.

Der Freistaat Bayern entlastet seit 1. November 2020 Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, mit einem eigenen Förderprogramm zur Kinderwunschbehandlung. Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Die Höhe des Zuschusses beträgt jeweils bis zu 25 oder 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils (also dem Anteil der Behandlungskosten, den das Paar selbst aufbringen muss und nicht durch die Krankenkasse oder andere Stellen übernommen wird), wobei Obergrenzen zu beachten sind.

Fördervoraussetzungen sind unter anderem das Alter der Partner und der Ort der Behandlung. So müssen beide Partner mindestens 25 Jahre alt sein. Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr und Männer das 50. Lebensjahr vollendet haben. Die Behandlung kann nur in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgen. Auch müssen die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung für die künstliche Befruchtung nach § 27a Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) vorsieht.