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Aktuelles zum Thema
Pfändungsschutz ab 01. Januar 2012
Pfändungsschutz gibt es ab dem 01.01.2012 nur noch auf einem "P-Konto"! Das bisherige...
Pfändungsschutzkonto - P-Konto
Am 01.07.2010 tritt ein effektiverer Schutz bei Kontopfändungen in Kraft. Einem Schuldner...
Schulden
1 Einleitung
In der Bundesrepublik Deutschland sind ca. 3,15 Millionen Haushalte überschuldet. Das monatliche Einkommen reicht nicht mehr aus, um die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen.
Kreditaufnahme und Verschuldung sind heute normale wirtschaftliche Vorgänge nicht nur im Bereich von Unternehmen, sondern auch für private Haushalte. Sie sind vertretbar, solange die fälligen Zahlungsverpflichtungen aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden können. Die Probleme beginnen aber, wenn dies nicht oder nicht mehr möglich ist.
2 Ursachen
Die Ursachen der Überschuldung sind vielfältiger Natur. Oftmals sind es unvorhersehbare Schicksalsschläge im privaten oder beruflichen Bereich, als Krankheit oder Arbeitslosigkeit, manchmal auch das Ergebnis von Unerfahrenheit und Sorglosigkeit. Die Folgen sind für die Betroffenen in vielen Fällen einschneidend. Überschuldung kann zu wirtschaftlichen, sozialen und psychischen Schwierigkeiten führen, aus denen sich die Betroffenen aus eigener Kraft oftmals kaum wieder befreien können.
3 Beratung
Bereits bei den ersten Anzeichen finanzieller Schwierigkeiten wäre es sinnvoll, sich an eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden oder sich hauswirtschaftlich beraten zu lassen. Die Schuldnerberatungsstelle kann keine Schulden tilgen! Sie versteht sich als eine ganzheitliche persönliche Hilfe. Zusammen mit dem/der Betroffenen wird versucht, eine ganz individuelle Lösung zu finden. Die Schuldnerberatungsstelle informiert über gesetzliche Ansprüche und ist behilflich bei der
- Klärung der finanziellen Lage und Feststellung der tatsächlichen Schuldenlast,
- Überprüfung der Berechtigung von Forderungen,
- Verhandlung mit Gläubigern und
- bei der Haushaltsplanung.
Schuldnerberatung ist kostenlos. Alle Angaben der Ratsuchenden werden streng vertraulich behandelt. Schuldnerberatung erfordert Geduld. Der enorme Andrang von Ratsuchenden führt mancherorts zu längeren Wartezeiten; bayernweit ist durchschnittlich mit Wartezeiten von ca. drei Monaten zu rechnen.
4 Pfändungsschutzkonto / P-Konto
Bitte beachten: Pfändungsschutz gibt es ab dem 01.01.2012 nur noch auf einem "P-Konto"! Das bisherige Pfändungsschutzrecht (Schutz auch ohne P-Konto) entfällt zum 01.01.2012.
Bereits seit 01.07.2010 besteht mit dem "P-Konto" ein effektiver Schutz bei Kontopfändungen. Einem Schuldner bleiben - ohne aufwändiges Verfahren - die Geldmittel, die er existentiell für seine Lebensführung benötigt.
Ein bestehendes Girokonto kann kostenfrei als ein sogenanntes "Pfändungsschutzkonto", kurz "P-Konto", weitergeführt werden. Zuständig ist die Bank/Sparkasse, bei der das Konto geführt wird. Es besteht ein Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages von derzeit 1.028 €. Auf die Art der Einkünfte kommt es für den Pfändungsschutz nicht an, eine Erhöhung des Freibetrages (z.B. wegen Unterhaltsverpflichtungen oder bestimmten Sozialleistungen) ist möglich.
Der Pfändungsschutz besteht für einen Kalendermonat; unter bestimmten Umständen kann ein nicht verbrauchter Guthabensrest in den Folgemonat übertragen werden.
Jede Person kann nur ein P-Konto führen. Die Bank meldet die Führung eines P-Kontos an die SCHUFA. Hierdurch ist eine Überprüfung möglich.
5 Keine Schulden mehr! - Restschuldbefreiung
Seit Januar 1999 gibt es einen Lichtblick für überschuldete Privatpersonen: Sie können ihre Schulden für immer loswerden. Dadurch erhalten sie die Chance für einen wirtschaftlichen Neubeginn und ein Leben ohne Schulden. Allerdings geht der sogenannten "Restschuldbefreiung" ein mehrstufiges Verfahren voraus, das in der Regel in eine siebenjährige "Wohlverhaltensphase" mündet. Übersteht der Schuldner auch diese, so werden ihm die noch bestehenden Schulden erlassen (Verbraucherinsolvenzverfahren).
6 Weitere Informationen
Forum Schuldnerberatung
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung - mit Online-Beratung
Infodienst Schuldnerberatung
Meine Schulden - Gemeinsames Angebot der BAG Schuldnerberatung und dem BMFSFJ
Schuldenhelpline - Erste Hilfe per Telefon und Internet (Projekt der Schuldnerhilfe Köln e.V.)
Broschüren:
- "Was mache ich mit meinen Schulden?"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend - Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner
Bundesministerium der Justiz




