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Auszüge aus dem Bayerischen Kindergartengesetz

Kindergärten ...
unterstützen und ergänzen die familiäre Erziehung, um kindgemäß beste 
Entwicklungs- und Bildungschancen zu vermitteln,
gewährleisten allgemeine und individuelle erzieherische Hilfen,
fördern die Persönlichkeitsentfaltung und soziale Verhaltensweisen,
bieten vielfältige Gelegenheiten zum sozialen Lernen,
ersuchen, Entwicklungsmängel auszugleichen,
erleichtern den Kindern den Zugang zur Schule,
arbeiten eng mit den Eltern zusammen und beraten sie in Erziehungsfragen.

Kinderbetreuung - Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Babysitter etc.

Von Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailEva Blagojevic

1 Einleitung

Kinderbetreuung in den verschiedenen Angebotsformen unterstützt und ergänzt die Erziehung in der Familie. Kinder brauchen Kinder (als wichtiges soziales Lernfeld und als selbstständige Station im Lebenslauf) und Eltern brauchen Kinderbetreuung (zur zeitweiligen Entlastung oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf). Die Vielzahl von Kinderbetreuungsmöglichkeiten entspricht den unterschiedlichen Bedürfnissen hinsichtlich Betreuungsumfang, Flexibiliät, Kosten oder Mitgestaltungsrecht der Eltern.

2 Babysitter

Im Freundes- und Bekanntenkreis oder über die Rubrik "Regionale Informationen" keine Betreuung gefunden? Adressen, Checklisten und Tipps rund ums Babysitten für zufriedene Kinder und Eltern - und erfolgreiche Babysitter - finden Sie z.B. hier:

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3 Kinderkrippe

Kinderkrippen sind Tagesstätten zur Betreuung von Kindern bis zum Kindergartenalter, die zeitlich nicht ausreichend in der eigenen Familie betreut werden können. Neben der Pflege und Betreuung wird durch altersentsprechende Entwicklungsanreize der Entwicklungsbedürftigkeit dieser Altersgruppe besonders Rechnung getragen. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist erforderlich. Das Jugendamt kann nach einer Einkommensberechnung ganz oder teilweise die Kosten übernehmen.

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4 Kindergarten

Kindergärten sind  (siehe Spalte rechts) Einrichtungen im vorschulischen Bereich. Sie dienen der Erziehung und Bildung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Manche Kindergärten unterbreiten allerdings auch Angebote für Kinder unter drei Jahren bzw. für Schulkinder. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Für Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen, stehen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung. Zwar besteht mittlerweile für jedes Kind das Recht auf einen Kindergartenplatz, was aber nicht heißt, dass Ihr nächstgelegener bzw. Ihr Wunschkindergarten hiermit verpflichtet ist, Ihr Kind aufzunehmen. Setzen Sie sich also bitte rechtzeitig mit "Ihrem" Kindergarten in Verbindung; manche Kindergärten sind bereits 18 Monate vor Aufnahme des Kindes "ausgebucht". Neben den Personalien der Eltern, der Geschwister und des Kindes ist zur Aufnahme ein ärztliches Attest (hierfür hat der Kinder- / Hausarzt bzw. der Kindergarten ein entsprechendes Formular vorrätig) erforderlich. Hilfreich sind ferner Angaben zur individuellen Situation Ihres Kindes (z. B. allergische Reaktionen, ausgeprägte Ängste, körperliche Handicaps etc.). Bitte nehmen Sie sich genügend Zeit für ein Aufnahmegespräch! Aus finanziellen Gründen sollte eine Aufnahme Ihres Kindes in den Kindergarten nicht scheitern; befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch das zuständige Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterJugendamt.

» Integrative(r) Kindergarten / -gruppe

Mit der Zielsetzung, behinderte Kinder in besonderer Weise zu fördern und auf das Zusammenleben in unserer Gesellschaft vorzubereiten, ist in den vergangenen Jahrzehnten ein Netz von "Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSonder-Kindergärten" (schulvorbereitende bzw. heilpädagogische Einrichtungen) aufgebaut worden. Seit mehreren Jahren gibt es nun eine starke, wiederum von Eltern getragene Bewegung, die sich dafür einsetzt, dass Kinder mit einem besonderen Förderbedarf, behinderte und nichtbehinderte Kinder im Kindergarten (aber auch in anderen Tageseinrichtungen sowie in der Schule) gemeinsam begleitet werden. Integration als Weg und Ziel zugleich und als Gewinn für alle. In letzter Zeit entschließen sich immer mehr Kindergärten, integrative Gruppen einzurichten bzw. Einzelintegration anzubieten. Fragen Sie deshalb bitte bei Ihrem "Wunschkandidaten" nach, ob er integrativ ausgerichtet ist oder diesbezüglich Planungen vorgesehen sind.

Links:

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5 Kinderhort

Kinderhorte sind familienergänzende und unterstützende Tageseinrichtungen für Schulkinder mit einem eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Es wird also nicht nur ein Mittagessen gereicht oder Aufsicht bei den Hausaufgaben angeboten. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern und eine enge Kooperation mit der Schule besteht.

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6 Tagespflege / Tagesmutter

Die Tagespflege ist die familien-ähnlichste Form der Kindertagesbetreuung. Die Tagesmutter bzw. der Tagesvater benötigen eine Pflegeerlaubnis, die vom Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterJugendamt erteilt wird. Die Betreuung erfolgt im Haushalt der Pflegefamilie oder der Eltern des Kindes. Die Zeiten können individuell vereinbart werden. Tagespflegeplätze werden vom Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterJugendamt oder von anerkannten freien Trägern vermittelt. Das Tagespflegekind kann noch im Säuglings- oder Kleinkindalter sein; es kann aber auch schon den Kindergarten oder die Schule besuchen. Die Tagesmutter soll eine positive Entwicklung des Kindes ermöglichen. In Ausnahmefällen wird die Tagespflege als Hilfe zur Erziehung eingesetzt. Sollte dies der Fall sein, werden die Kosten vom zuständigen Jugendamt übernommen. Die Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKosten für eine Tagespflege aus beruflichen Gründen können vom Jugendamt übernommen werden, setzen aber eine einkommensabhängige Berechnung voraus. In Notsituationen, wie z.B. Krankheit des Elternteils, der das Kind betreut, kann auch eine spezielle Form der Tagespflege vom Jugendamt vermittelt werden, wenn keine dem Kind vertraute Person die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Die Kosten für diese Tagespflege werden von den Krankenkassen übernommen.

Weitere Informationen

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7 Au-pair

Au-pairs kommen aus dem Ausland mit der Intention, Sprache und Kultur im Gastgeberland kennen zu lernen und sich durch Mithilfe im Haushalt und bei der Kinderbetreuung ein Taschengeld zu verdienen. Bedenken Sie jedoch bitte, dass die Au-pairs in der Regel noch recht jung sind und deshalb oft in der Haushaltsführung und Kinderpflege noch etwas unerfahren sind. Wenn Sie jemanden suchen, der Sie in Familie und Haushalt unterstützt, ist ein Au-pair eine gute Lösung. Au-pairs sind jedoch niemals ein vollständiger Ersatz für Ihre eigene Arbeitskraft.

Voraussetzungen für das Au-pair
  • Das Alter muss zwischen 18 und 25 Jahren liegen
  • Die Aufenthaltsdauer beträgt 6 bis 12 Monate
  • Die Anreise- und Heimreisekosten trägt in der Regel das Au-pair
  • Das Au-pair sollte Deutschkenntnisse haben
  • Das Au-pair sollte über Erfahrungen in der Kinderbetreuung und im Haushalt verfügen.

Arbeitszeit

  • Das Au-pair arbeitet wöchentlich 30 Stunden ( insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich.)
  • Das Au-pair kann 2-3 mal pro Woche am Abend als Babysitter eingesetzt werden (nach vorheriger rechtzeitiger Absprache)
  • Das Au-pair erhält mindestens 1,5 zusammenhängende freie Tage pro Woche

Leistungen des Au-pair

  • Hilfe bei der Kinderbetreuung
  • Hilfe bei der täglichen Hausarbeit (z.B. Tisch decken, Abräumen, Abwaschen, Kochen, Einkaufen, Bügeln etc.)

Leistungen der Gastfamilie

  • Gewährung von 2 Tagen bezahlten Urlaub im Monat sowie Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen
  • Bereitstellung eines eigenen Zimmers in der Gastfamilie und Verpflegung
  • Zahlung eines Taschengeldes, derzeit üblicherweise 260 Euro monatlich
  • Bezahlung einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr
  • Versicherung des Au-pairs für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall sowie Haftpflichtversicherung.
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Steuerliche Beurteilung:
50% vom Wert der Unterbringung, Verpflegung und vom Taschengeld werden als Kinderbetreuungskosten anerkannt. Die restlichen 50% können als "haushaltsnahe Dienstleistungen" abgesetzt werden. Zur steuerlichen Anerkennung von familienunterstützenden Dienstleistungen siehe Öffnet einen internen Link im aktuellen Fenster"Steuer-Freibeträge".

Bitte beachten Sie: Prüfen Sie bitte die Seriosität des vermittelnden Unternehmens! Vereinfacht ausgedrückt: Jeder, der ein Gewerbe anmelden darf, darf dieses "Geschäft" betreiben.
Um einen stärkeren Jugendschutz im Au-pair-Bereich zu gewährleisten, erhalten - seit dem Jahr 2006 - Agenturen, die vorgegebene Qualitätsstandards erfüllen, ein Gütezeichen.
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAgenturen mit Gütezeichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesagentur für Arbeit sowie privaten Agenturen (Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAu-Pair-Box.com, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAu-Pair-Agenturen.de, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAupair-Index, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAu-Pair-Society.org), Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterAupair-Vergleich.de - Bildungsweb Media GmbH).

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8 Weitere Betreuungsmöglichkeiten

Mangelnde Flexibilität und Auslastung des bisherigen Betreuungssystems haben die Kreativität vieler Anbieter und Betroffener herausgefordert und zu einer bunten Palette weiterer Betreuungsmöglichkeiten z.B. durch Pfarreien, Elterninitiativen, privaten Angeboten und selbstorganisierter Kinderbetreuung geführt. Unter regionale Informationen finden Sie Angebote vor Ort.
Darüberhinaus bieten manche Schulen über die Mittagszeit hinweg eine Schülerbetreuung an.

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9 Weitere Informationen

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Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 05.07.2010