Sie sind hier: Start / Schwangerenberatung / Themen / Schwangerschaft & Geburt / Krankenkassen / Krankenversicherung - Kinder mit eigenem Einkommen
Schrift:

Diese Seite gehört zum Thema

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKrankenkassen

Inhalt dieser Seite

    Krankenversicherung - Kinder mit eigenem Einkommen

    Der Anspruch eines Kindes auf Familienmitversicherung ist dann nicht mehr gegeben, wenn das Kind eigenes Einkommen von mehr als 360 Euro im Monat hat. Übt das Kind einen Minijob aus, so erhöht sich diese Grenze auf 400 Euro monatlich.
    Wenn ein Kind aus der Familienmitversicherung herausfällt, kann für dieses Kind innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden aus der Familienversicherung eine eigene Krankenversicherung (freiwillige Weiterversicherung) abgeschlossen werden. Das kann auch bei einer anderen als der bisherigen Krankenkasse geschehen. Ist diese Frist verstrichen, tritt eine eigene Pflichtversicherung für das Kind ein. Grundlage für die Beitragsberechnung ist das Einkommen des Kindes. Ansonsten beträgt der Mindestbeitrag in einer gesetzlichen Krankenversicherung seit 01.07.2009 136,50 Euro. Auch eine private Krankenversicherung kann natürlich abgeschlossen werden.

     

    Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

     del.icio.us Mister Wong google.com hype it! addthis.com
    Letzte Aenderung: 24.02.2010