Hebamme (Entbindungspfleger)
Von
Matthias Wagner
Die Hebamme ist eine Fachkraft, deren Hilfe von jeder Frau in Anspruch genommen werden kann. Ihre Arbeit ist im Hebammen-Gesetz geregelt und ihre Leistungen werden meist von den Krankenkassen getragen.
1 Hebammensprechstunden zur Familienplanung
Aufklärung, Beratung und gegebenenfalls Vermittlung bei Themen wie:
- Empfängnis und Verhütung
"Glücklose Schwangerschaft" und
"unerfüllter Kinderwunsch"
2 Angebot im Rahmen der Schwangerenvorsorge
Schwangere können ohne Überweisung unmittelbar mit einer Hebamme Kontakt aufnehmen. Diese kann alle Untersuchungen zur Beobachtung einer normalen Schwangerschaft durchführen. Sie kann die Schwangerschaft feststellen und den Mutterpass und die Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen. Hebammen können bei auftretenden Problemen und Beschwerden (z.B. vorzeitige Wehentätigkeit, Blutungen, Steißlagen etc.), sowie bei Risikoschwangerschaften helfen.
Beratung bei Fragen
- des Schwangerschaftsalltags (z.B. Ernährung, Reisen, Arbeit, Sport etc.),
- zur Geburt (ambulante, stationäre oder Hausgeburt),
- über Hoffnungen, Wünsche, Ängste, Unsicherheiten und Erfahrungen z.B. vorangegangener Geburten.
3 Geburtsvorbereitung
Beantwortung von Fragen zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Elternsein, Stillen, Ernährung, Neugeborenenpflege etc. Kursangebote wie z.B. Entspannungs-, Wahrnehmungs- und Körperübungen oder Schwangerschaftsgymnastik, Säuglingspflege, Schwangerenschwimmen, Bauchtanz etc. Die Vorbereitungskurse und Angebote rund ums Schwangersein werden zum Teil von den Krankenkassen erstattet. In jedem Fall ist es ratsam sich bei der Hebamme und der jeweiligen
Krankenkasse zu informieren.
4 Geburtshilfe
Hebammen betreuen und begleiten kompetent und individuell den Geburtsverlauf. Sie vermitteln Sicherheit, geben Hilfestellung und greifen in den Geburtsprozess ein wenn es erforderlich ist. ärzte dürfen ohne sie keine Geburt leiten. Sie leisten Geburtshilfe als Hausgeburtshebamme, Hebamme im Geburtshaus und als Beleghebamme im Krankenhaus. Für eine Hausgeburt werden Gesundheit und ein normaler Schwangerschaftsverlauf vorausgesetzt. Dabei betreut die Hebamme kompetent und individuell (Rufbereitschaft) den Geburtsverlauf. Durch diese persönliche Betreuung stärkt sie die Schwangere / das Paar im Geburtsprozess und bietet Sicherheit.
5 Wochenbettbetreuung
Nach der Entbindung (egal ob Haus-, ambulante oder stationäre Geburt) hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe. Sie wird bis acht Wochen nach der Entbindung und bis zum Ende des Abstillens geleistet. Im Rahmen einer ganzheitlichen Betreuung klärt die Hebamme mit Rat und Tat Fragen oder Probleme und stärkt die Eltern-Kind-Beziehung.
- Sie führt Untersuchungen durch,
- beobachtet den normalen Wochenbettverlauf,
- berät und unterstützt beim Stillen (z.B. Allergie-Prophylaxe; Anleitung zum Langzeitstillen; Stillen nach Kaiserschnitt; Ernährungsberatung etc.),
- bietet ihre Hilfe an in Problemsituationen (z.B. Milchstau, Stillschwierigkeiten, verzögerte Rückbildung etc.),
- beobachtet das Trinkverhalten und die Entwicklung des Kindes in den ersten Lebenstagen (hinsichtlich Gewicht, Neugeborenengelbsucht, Nabel-Abheilung etc.),
- berät und klärt auf über Diagnostik und Prophylaxe beim Neugeborenen und führt sie auf Wunsch durch.
6 Rückbildungsgymnastik
Da der Beckenboden und die Bauchmuskulatur durch die Schwangerschaft und Geburt stark belastet und gedehnt wurden, zeigt die Hebamme durch gezielte Übungen und Tipps, diese Regionen zu trainieren, rückzubilden, dadurch späteren Beschwerden (z.B. Gebärmuttersenkung, unwillkürlicher Harnabgang etc.) wirkungsvoll vorzubeugen und operative Eingriffe zu vermeiden.



