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Pressemitteilung der Universitätsfrauenklinik Bonn, Gynäkologische Psychosomatik (Dezember 2002)

Babyklappen und anonyme Geburt verbieten

In der Bundesrepublik gibt es zur Zeit ca. 50 - 70 Babyklappen und eine unbekannte Zahl von Kliniken, die schwangeren Frauen die Möglichkeit zur anonymen Geburt anbieten. Diese Einrichtungen verstoßen eindeutig gegen geltendes Recht. Von ihren Betreibern werden sie mit der Behauptung gerechtfertigt, nur auf diese Weise ließe sich die Zahl von geschätzten jährlich etwa 40 Kindesaussetzungen und - tötungen verhindern. Diese Behauptung, so Prof. Christine Swientek, ist eindeutig falsch.

Nach einer an der Universität Hannover durchgeführten ersten Erhebung und Auswertung der in der Medienberichterstattung genannten Fälle - eine offizielle Statistik existiert nicht - ist die Zahl der ausgesetzten Babys und Kleinkinder seit der Einrichtung der Babyklappen und des wachsenden Angebots der anonymen Geburt vor ca. zwei Jahren nicht gesunken, sondern in etwa gleich geblieben. Im Jahre 1999 hatte sie 34 betragen, 2000 lag sie bei 32 und 2001 bei 31; bis Oktober des laufenden Jahres kam es wiederum zu 31 Aussetzungen und Tötungen.

Gleichzeitig jedoch, so Frau Prof. Swientek, "wurden seit Einrichtung von Babyklappen und anonymer Geburt mit Sicherheit mindestens 90 Kinder zusätzlich zu Findelkindern gemacht, 45 von ihnen durch Babyklappen, 45 Kinder durch die anonyme Geburt im Krankenhaus". Ihre Untersuchung lasse den Schluss zu, dass im genannten Zeitraum realistisch von 100-120 künstlich geschaffenen Findelkindern ausgegangen werden muss.

Frau Porf. Swientek ist Mitglied einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Medizinern, Juristen, Erziehungswissenschaftlern und Praktikern der Jugendhilfe, die im Blick auf die für die betroffenen Kinder und Mütter desaströsen Folgen ein sofortiges Verbot der Babyklappe und anonymen Geburt fordert. (Quelle: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.uniklinik-bonn.de - Gynäkologische Psychosomatik, Leitung: Prof. Dr. med. Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailAnke Rohde)

 

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Letzte Aenderung: 12.01.2010