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Stillen

Von Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailDiana Ringelhan

1 Muttermilch ist das ideale Nahrungsmittel für den Säugling

Muttermilch ist

  • immer frisch, richtig temperiert, richtig zubereitet,
  • hygienisch (Flaschen, Sauger, zusätzlicher Aufwand entfallen),
  • (natürlich auch) preiswert und
  • dem schwankenden Bedarf des Säuglings angepasst (Muttermilch ändert ihre Zusammensetzung entsprechend dem Bedarf des Säuglings. So ist sie beispielsweise zu Beginn der Stillmahlzeit dünnflüssig für den Durst, dann nährstoffreicher für den Hunger)

Der Säugling

  • erhält spezielle Abwehrstoffe und ist weniger krankheitsanfällig,
  • kann nicht überfüttert werden,
  • bekommt eine optimale Vorbeugung vor Allergien und
  • spürt Geborgenheit

 Wegen dieser vielen Vorteile wird beinahe immer empfohlen, zu stillen.

DENNOCH: Wenn Sie sich bewusst gegen das Stillen entschieden haben, waren sicherlich gute Gründe hierfür ausschlaggebend. Ob Sie eine gute Mutter sind, hängt nicht davon ab, ob Sie stillen oder nicht!

   

2 Stillberatung / Stillvorbereitung

Information und Beratung bieten unter anderem:

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3 Stillpausen

Im Arbeitsprozess sind Sie als stillende Mutter besonders geschützt. Sie dürfen mit bestimmten Gefahrenstoffen nicht arbeiten, nicht zu Akkord- und Fließbandarbeiten herangezogen und mit bestimmten, körperlich schweren oder belastenden Arbeiten nicht beschäftigt werden. Die Zeit zum Stillen ist durch das Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterMutterschutzgesetz gesichert: mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden können Sie zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten beanspruchen. Die Arbeitszeit gilt dann als zusammenhängend, wenn Sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Ein Verdienstausfall darf durch die Stillzeit nicht eintreten. Die Stillzeit darf auch nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

Weitere Informationen zum Thema Stillpausen während einer beruflichen Tätigkeit gibt das zuständige Gewerbeaufsichtsamt an der jeweiligen Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBezirksregierung.

4 Weitere Informationen

Darüber hinausgehende Ernährungstipps für den Säugling bzw. die Schwangere finden Sie unter Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterErnährungsberatung.

 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 07.09.2010