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Neue Grippe, Schweinegrippe, A/H1N1-Influenza, Mexikanische Grippe

Embryonaltoxikologie Berlin – Impf-Surveillance und Beratung für Schwangere
16. Dezember 2009: Das Pharmakonvigilanzzentrum für Embryonaltoxikologie  bietet  Schwangeren, die sich gegen die Neue Grippe impfen lassen eine ausführliche Beratung und Registrierung an.  Ziel  ist die Überwachung zur  Verträglichkeit von Impfstoffen gegen die Neue Grippe.  Die Datensammlung erfolgt per Online-Fragebogen. Der Datenschutz wird selbstverständlich eingehalten. Auch behandelnde und impfende Ärztinnen und Ärzte können sich an das Zentrum wenden.
Das Institut ist unabhängig von Pharmaunternehmen und wird vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert.
Kontaktaufnahme per Telefon (030-30308111) oder Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensteronline.

Einleitung

Speziell für die Zielgruppe Schwangere zusammengestellte Informationen zur Schweinegrippe (Neue Grippe / Mexikanische Grippe / H1N1-Influenza). Allgemeine Daten und Fakten zum Thema finden Sie über die Links am Ende des Beitrages. Da diese Grippe durch einen neuen Grippevirus verursacht ist, liegen bisher zum Verlauf der Erkrankung kaum gesicherte Erkenntnisse bzw. Erfahrungen vor. Die Datenlage und damit auch die sich hieraus ergebenden Folgerungen können sich also schnell ändern.

1 Risiko Schwangerschaft?

Schwangere Frauen gelten – neben Personen mit schweren Vorerkrankungen – aufgrund ihrer geringeren Lungenkapazität, ihres erhöhten Sauerstoffverbrauchs und ihres teilweise schwächeren Immunsystems als besonders gefährdet. Auch wenn die meisten Schwangeren nur leichte Symptome wie Fieber und Husten aufweisen ist ihr Risiko, dass sich nach einer Ansteckung Komplikationen einstellen, erhöht. Seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird das Risiko für Schwangere, bei einer Infektion mit dem Neuen Influenzavirus einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln, im Vergleich zur Gesamtbevölkerung um 4- bis 5-fach erhöht eingeschätzt.
Erste Daten des Robert-Koch-Instituts
Vom 05.10 bis 11.11.2009 wurden dem Robert-Koch-Institut 15 schwangere Patientinnen gemeldet, die aufgrund der Neuen Grippe stationär behandelt wurden. Schwangere waren somit um das 16-fache häufiger hospitalisiert gemeldet als nicht-schwangere Patientinnen.
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2 Vorbeugemaßnahmen

Ob sich Schwangere leichter anstecken, ist nicht bekannt. Spezielle Vorbeugemaßnahmen für Schwangere gibt es nicht. Der Berufsverband der Frauenärzte appellierte an werdende Mütter, besonders auf Reisen Massenveranstaltungen wie zum Beispiel Konzerte, Fußballspiele oder Volksfeste zu meiden und auf Händeschütteln oder Begrüßungsküsschen verzichten. Darüberhinaus ist häufiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife eine einfache und wirkungsvolle Vorbeugemaßnahme. Ferner wird die Einhaltung der allgemein gültigen Regeln beim Husten und Niesen empfohlen. Weitere Verhaltensempfehlungen finden Sie unter "Weitere Informationen".

3 Beschwerden?

Wenn Sie schwanger sind und erste Grippesymptome wahrnehmen (z.B. plötzlich auftretendes Fieber, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Husten gelegentlich auch Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall), bleiben Sie bitte zu Hause und besprechen Sie sich erstmal telefonisch mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.
Hintergrund: Manche Ärzte bitten Patienten, bei denen sich telefonisch bereits ein Verdachtsfall ergibt, unmittelbar in ein Behandlungszimmer, um nicht im Wartebereich eventuell andere Patienten anzustecken. Einige Praxen weisen sogar einen eigenen Zugang zur Praxis aus.

4 Behandlung

Über 24 Stunden anhaltendes hohes Fieber (über 39 Grad) sollte – grundsätzlich und völlig unabhängig von der Schweinegrippe - gesenkt werden, da es möglicherweise das Risiko für  Entwicklungsstörungen beim Ungeborenen erhöhen kann. Das Paul-Ehrlich-Institut, die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. sowie das  Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie weisen hier auf den Wirkstoff Paracetamol hin.
Schonung und reichlich Flüssigkeitszufuhr ergänzen die Begleittherapie.

Für eine Behandlung der Infektion stehen insbesondere die verschreibungspflichtigen Präparate Tamiflu® (Wirkstoff: Oseltamivir) und Relenza® (Wirkstoff: Zanamivir) zur Verfügung. Zu bedenken ist, dass es für die Anwendung dieser Wirkstoffe in der Schwangerschaft noch keine genaue Bewertung ihrer Sicherheit gibt – so das Pharmakonvigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie in Berlin. Eine unkritische wie auch vorbeugende Einnahme dieser Medikamente ist daher nicht empfehlenswert.
Bei bestehender Behandlungsbedürftigkeit (Ihr Arzt wägt mit Ihnen zusammen den zu erwartenden Nutzen gegenüber dem bestehenden Risiko ab) ist die Anwendung der hierfür vorgesehenen Medikamente in der Schwangerschaft  - nach der Beurteilung des Pharmakonvigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie sowie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. – jedoch akzeptabel. Fällt die Entscheidung für die Behandlung, sollte sie unverzüglich, das heißt innerhalb von 24 - 48 Stunden nach erstmaligem Auftreten der Symptome, begonnen werden. 
In Deutschland ist für die Behandlung von Kindern ab einem Jahr Tamiflu® und ab fünf Jahren Relenza® zugelassen.
Bei der Erkrankung eines Neugeborenen / Säuglings unter einem Jahr mit zum Beispiel 40 Grad Fieber stehen die Ärzte vor der schwierigen Entscheidung, dennoch mit Tamiflu® zu behandeln oder einen schweren Krankheitsverlauf und den möglichen Tod des Kindes in Kauf zu nehmen. Für Neugeborene bzw. Säuglinge unter einem Jahr hat die Europäische Arzneimittelbehörde (EMEA) im Mai 2009 die Gabe von Tamiflu® im Falle einer Pandemie gestattet. Die Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie e.V. schlägt bei einem schweren klinischen Krankheitsbild bei vitaler Gefährdung des Kindes und unter sorgfältiger Abwägung der Risiken eine modifizierte Therapie vor. Auch wenn Daten zur Sicherheit und Dosierung bei Neugeborenen und Säuglingen nicht in ausreichendem Umfang vorliegen. Bei Neugeborenen und Säuglingen unter 3 Monaten wird die Behandlung nur unter stationären Bedingungen empfohlen.
Damit Mütter ihr Neugeborenes nicht anstecken, empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Müttern, sich unmittelbar nach der Entbindung impfen zu lassen.
Schwangeren (und anderen  "Risikogruppen", wie zum Beispiel chronisch Kranke, übergewichtige Menschen, Patienten mit Immunsuppression, z.B. durch HIV oder Medikamente) werden sogenannte PCR-Tests (Verfahren, um den H1N1-Virus exakt nachzuweisen) von den Kassen erstattet. Auch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten sollte eine erforderliche Behandlung durchgeführt werden - nach Möglichkeit sollte die Diagnose vorher durch einen PCR-Test gesichert werden. Würde sich durch die Testung der Beginn der Behandlung über den Zeitraum von 24 – 48 Stunden nach Beginn der Erkrankung verschieben, ist gegebenenfalls mit der Therapie zu beginnen und diese bei einem negativen Ergebnis wieder zu beenden.

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5 Stillen

Behandlung: Nach Beurteilung des Pharmakonvigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie ist eine Stillpause bei einer Behandlung mit Tamiflu und Relenza nicht erforderlich. In der Stillzeit sei der Übergang des Wirkstoffes Oseltamivir in die Muttermilch nach derzeitigem Kenntnisstand sehr gering, zum Wirkstoff Zanamivir liegen keine Daten vor.
Impfung: Gemäß der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission können stillende Frauen geimpft werden.

6 Impfung gegen die Schweinegrippe

Die Impfung gegen die Schweinegrippe läuft diese Tage an. Die Organisation der Impfung ist Länderangelegenheit. Die Impfungen in Bayern werden ganz vorrangig von niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Schwangere, die in Krankenhäusern, Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege, Einrichtungen der stationären Rehabilitation, im Rettungsdienst oder im Krankentransport tätig sind, können sich auch durch eigene Ärzte der jeweiligen Einrichtung impfen lassen, sofern diese Einrichtung Impfungen für ihr Personal anbietet.
Wegen der derzeitigen Begrenzung der Auslieferungsmenge steht der Impfstoff momentan nicht überall sofort zur Verfügung. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arzt in Verbindung und klären Sie ab, ob bzw. wann dieser die Impfung vornimmt. Manche Ärzte bieten Impfsprechstunden an. Sollte Ihr Arzt nicht impfen, kann er Ihnen bestimmt eine Kollegin bzw. einen Kollegen nennen, von der/von dem Sie die Impfung durchführen lassen können.  Einen Überblick bietet auch die Liste Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"Impfpraxen" der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt, Schwangere ab dem 4. Schwangerschaftsmonat und Wöchnerinnen zu impfen. Geimpft werden soll - aufgrund der komplexen Problematik bei Schwangeren  - nach einer  individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung.
Diese Abwägung berücksichtigt insbesondere folgende Aspekte:

  • die epidemiologische Entwicklung der Infektion in den nächsten Wochen
  • das individuelle Risiko der Schwangeren (bestehen Grunderkrankungen, wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte, eine HIV-Infektion?)
  • ein mögliches erhöhtes Infektionsrisiko z.B. durch Kinder im Haushalt, berufliche Tätigkeit (z.B. Erzieherin, Lehrerin)

Das Paul-Ehrlich-Institut und die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut weisen darauf hin, dass Schwangere mit einem Spalt-Impfstoff mit oder ohne Wirkverstärker (sogenannte "Adjuvantien") geimpft werden können. Grundsätzlich bestehen bei keiner der beiden Impfstoffvarianten Sicherheitsbedenken. Da jedoch nur mit Spalt-Impfstoffen ohne Adjuvantien umfangreiche Erfahrungen bei  Schwangeren vorliegen, sollten Schwangere bis zum Vorliegen weiterer Daten vorzugsweise mit einem Impfstoff ohne Wirkverstärker geimpft werden. Durch Adjuvantien, welche die Immunantwort verstärken, sei mit mehr Lokalreaktionen (z.B. Schwellungen und Rötungen an der Einstichstelle, teilweise mehrtägige Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost) zu rechnen. Die europäische Zulassungsbehörde EMEA hat einen Impfstoff ohne Wirkverstärker, den Impfstoff Celvapan® (Baxter), bereits zugelassen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen "Spaltimpfstoff" (Spaltimpfstoffe haben den Vorteil, dass sie auch bei Änderungen des Virus noch wirksam sind), sondern einem "Ganzvirusimpfstoff".  Dieser wird von der STIKO jedoch nicht empfohlen. Der von der Firma CSL Biotherapies hergestellte Impfstoff "CLS H1N1 Pandemic Influenza Vaccine", ein nicht-adjuvantierter Spaltimpfstoff ohne Konservierungsmittel (also auch ohne der organischen Quecksilberverbindung Thiomersal), wird in Einzelspritzen angeboten.150.000 Impfdosen dieses Impfstoffes wurden von der Bundesregierung bestellt. Bereits in der letzten Dezemberwoche 2009 soll er in Bayern zur Verfügung stehen. In Deutschland werden im Durchschnitt ca. 600.000 Frauen pro Jahr schwanger. Die Impfdosen seien jedoch nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, weil sich nicht alle betroffenen Frauen impfen ließen. Den Impfstoff "CLS H1N1 Pandemic Influenza Vaccine" werden in Bayern nur Frauenärzte zur Impfung von Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel erhalten.
Bis dahin vertreten das Paul-Ehrlich-Institut und die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut die Ansicht, dass  im Rahmen einer sorgfältigen individuellen Nutzen-Risiko-Analyse die Anwendung eines Impfstoffes mit einem Adjuvanz sinnvoll sein kann und vertretbar ist. Zugelassen ist hierzu der Impfstoff Pandemrix ® (GlaxoSmithKline, GSK). Es liegen allerdings weder Daten noch verlässliche Erfahrungen mit diesen Impfstoffen in der Schwangerschaft vor.
Für Schwangere empfehlen Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut eine Erwachsenendosis. Falls die Auswertungen künftiger Ergebnisse die Notwendigkeit einer zweiten Impfdosis ergeben, wird die Empfehlung den dann aktuellen Daten angepasst. Klinischen Studien zufolge kann eine zweite Impfung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nachgeholt werden.
Der Impfschutz tritt nach etwa zwei bis drei Wochen ein.

Das Paul-Ehrlich-Institut führt in Zusammenarbeit mit dem Pharmakonvigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie eine Studie zum Impfrisiko bei Schwangeren durch. Ziel der Impfstudie ist es, den Verlauf der Schwangerschaften zu dokumentieren und  auf mögliche Risiken hin zu untersuchen, um später Schwangeren (insbesondere bei Risikoschwangerschaften) gezielt ein Beratungsangebot unterbreiten zu können.

Das Pharmakonvigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie rät in einer Impfempfehlung (Stand: 16.2.2009) zu einem Vorgehen nach Einteilung in folgende  3 Gruppen:

1. Schwangere mit vorbestehenden Erkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende Influenza-A/H1N1-Erkrankung angenommen wird, sollten jetzt mit dem verfügbaren Impfstoff geimpft werden, unabhängig von der Schwangerschaftswoche, also auch im 1. Trimenon. Zur Entscheidungsfindung sollte ggf. der betreuende Facharzt hinzugezogen werden.

2. Bei familiärer erhöhter „Influenza-Disposition“, z.B. Kinder im Haushalt, über die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht oder bei einer besonderen beruflichen Exposition gegenüber Grippeerkrankten oder wenn in der Vergangenheit für Grippeinfektionen eine besondere Empfänglichkeit bestand, sollte geimpft werden, bevorzugt ab dem 2. Trimenon.

3. Gesunde Schwangere, die weder chronische Vorerkrankungen noch familiäre, berufliche oder andere individuell disponierende Faktoren (siehe oben) aufweisen, können mit der Impfung
warten, bis ein nicht-adjuvantierter Impfstoff zur Verfügung steht.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterErgänzende Hinweise des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts zur Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1) u.a. Aktualisierung der vorläufigen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts zur Anzahl der benötigten Teildosen des pandemischen Impfstoffs Pandemrix und zur Anwendung in der Schwangerschaft (Stand: 03.12.2009)

Das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut weisen darauf hin, dass das Abwarten bis zur Verfügbarkeit eines nicht-adjuvantierten Impfstoffes für Schwangere mit einer Vorerkrankung bzw. einer erhöhten Infektionsgefährdung ein erhöhtes Risiko darstellt.


Der Gesundheitssicherheitsausschuss der EU, die Weltgesundheitsorganisation, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und die ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts empfehlen, auch Kinder im Alter von sechs Monaten bis 9 Jahren, die an chronischen Krankheiten (wie Atemwegs- oder Herzerkrankungen) leiden, zu impfen. Empfohlen wird eine einmalige Impfung mit der halben Erwachsenendosis. Für Kinder unter sechs Monaten ist der Impfstoff nicht zugelassen. Kinder ab 10 Jahren sollen eine Erwachsenendosis erhalten; sollten weitere klinische Daten die Notwendigkeit einer zweiten Impfung zeigen, kann diese innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nachgeholt werden).

Keinen Grund zur Sorge gibt es wegen des seit etwa Mitte November in der Presse diskutierten angeblichen Risikos des Impfstoffwirkverstärkers "Squalen" (bzw. Squalen-Antikörpern) als Auslöser des  sogenannten "Golfkriegs-Syndroms". Das Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterPaul-Ehrlich-Institut widerlegt irritierende Pressemitteilungen.

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7 Kosten

Die Impfung ist für alle Bürger kostenfrei - auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte (Beamte). Privatpatienten und Beihilfeberechtigten darf die Impfung vom Arzt daher nicht in Rechnung gestellt werden.

8 Nebenwirkungen

Das Wissen über mögliche Nebenwirkungen der Impfstoffe an Schwangeren und Kindern sei - so die EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou Ende September 2009 - noch relativ gering. Die Europäische Arzneimittelagentur und die EU-Kommission fordern eine exakte Registrierung jeder Nebenwirkung.
Die Impfstoffe gegen die Schweinegrippe wurden und werden nicht an Schwangeren getestet; klinische Studien mit schwangeren Frauen sind aus ethischen Gründen verboten.
Professor Reinhard Berner von der Universitätsklinik Freiburg fasst die Meinung vieler Praktiker gegenüber der Ärzte Zeitung folgendermaßen zusammen: "Wie sich Pandemrix® im Mutterleib auf das Kind auswirkt, das weiß keiner".

Erste Rückmeldungen

  • Laut einer sehr kleinen deutschen Studie mit geimpften Schwangeren (Impfungen im Rahmen der Zulassungsstudien sowie seit Beginn der Impfkampagne) gibt es bislang keine Berichte über bedeutende Komplikationen.
  • In Schweden, wo seit Anfang Oktober bis Mitte November ca. 30.000 Schwangere mit adjuvantierten Impfstoffen geimpft wurden, wurde nicht über akut aufgetretene vermehrte Wirkungen bei Schwangeren berichtet

9 Impfung gegen die saisonale Grippe (Influenza)

Die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) hat bislang zur Impfung von Schwangeren gegen die saisonale Grippe keine Empfehlung ausgesprochen. Der Berufsverband der Frauenärzte empfiehlt eine Grippe-Impfung ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft sowie bei Kinderwunsch.

10 Gleichzeitige Impfung gegen die Schweinegrippe und die saisonale Grippe

Das Robert-Koch-Institut weist darauf hin, dass sowohl eine zeitgleiche als auch eine zeitversetzte (sequentielle) Impfung möglich ist. Es besteht grundsätzlich kein Unterschied hinsichtlich der Immunantwort oder der Verträglichkeit.
Wird eine gleichzeitige Impfung gewünscht, sollen die Impfungen an je einem Oberarm erfolgen. Wird eine zeitversetzte Impfung gewünscht, soll zuerst gegen die Neue Grippe geimpft werden, da die Zirkulation dieses Virustyps derzeit wesentlich höher ist als die der saisonalen Grippe.

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11 Beschäftigungsverbot für Schwangere im Gesundheitsbereich mit Kontakt zu Patienten (medizinische Praxen, Apotheken) bzw. für schwangere Erzieherinnen

Schwangere sowie Arbeitgeber, die eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen haben, erhalten unterschiedliche Auskünfte auf die Frage, ob sie weiter beschäftigt werden dürfen oder ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden muss bzw. kann.
Zu empfehlen ist eine Nachfrage beim zuständigen Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGewerbeaufsichtsamt. Auch die Empfehlung des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gefährdung von Schwangeren durch die Neue Grippe bei Tätigkeiten im Gesundheitswesen mit Patientenkontakt vom 01.12.2009 sowie die Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 09.10.2009 und vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 08.10.2009 zu diesem Sachverhalt (siehe "Weitere Informationen") helfen bei einer Einschätzung.
Grundsatz:

Schwangere im Gesundheitsbereich: Aufgrund des Anstieges der Neuerkrankungen ist insbesondere in der medizinischen Primärversorgung (Diagnostik, Therapie- und Pflegebereich, bei Allgemeinmedizinern, Internisten, Kinderärzten, HNO-Ärzten oder anderen Fachärzten, die als Hausärzte tätig sind, Notfallpraxen und Notfallambulanzen) mit einer erhöhten Gefährdung zu rechnen. Bei erhöhter Gefährdung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot. Ist zum Beispiel die Umsetzung auf einen Arbeitsplatz ohne Patientenkontakte nicht möglich, ist die Schwangere von der Tätigkeit freizustellen. Verfügt sie über einen ausreichenden Immunschutz (ca. drei Wochen nach der Impfung), besteht hinsichtlich der Neuen Grippe keine Gefährdung und das Beschäftigungsverbot ist aufzuheben. Ohne Impfschutz besteht das Beschäftigungsverbot solange fort, bis kein erhöhtes berufliches Ansteckungsrisiko mehr gegeben ist.
Schwangere Erzieherinnen: Eine schwangere Erzieherin ohne entsprechenden Immunschutz sollte beim Auftreten einer Erkrankung oder eines ärztlich bestätigten Krankheitsverdachtes von der Arbeit mit den Kindern befreit werden (Verwaltungstätigkeit, Tätigkeit in abgetrennten Räumen). Ist dies nicht möglich, ist die Schwangere befristet vom Dienst freizustellen. Aufgrund der Inkubationszeit wird eine Befristung auf sieben Tage nach dem letzten Erkrankungsfall bzw. ärztlich bestätigten Krankheitsverdacht empfohlen.
Schwangere Lehrerinnen, schwangere Schülerinnen: Entsprechend dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist bei nicht geimpften schwangeren Lehrerinnen bzw. Schülerinnen ebenso zu verfahren wie im vorhergehenden Absatz "Schwangere Erzieherinnen" beschrieben.
Spricht der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aus, werden ihm die Kosten für die Freistellung der Mitarbeiterin im Rahmen des "U2-Verfahrens" von der Krankenkasse der Schwangeren erstattet.
Weitere Informationen zum Beschäftigungsverbot finden Sie in unseren Beiträgen zum Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterMutterschutz und Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBeschäftigungsverbote.

12 Weitere Informationen

Ausführliche aktuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin, am Beratungstelefon des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Montag bis Freitag von 10 - 16 Uhr unter Tel. 089-31560-101) sowie bei Ihrem Gesundheitsamt vor Ort.

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Letzte Aenderung: 03.02.2010