Sie sind hier: Start / Schwangerenberatung / Themen / Gesundheit / Neugeborenenscreening
Schrift:

Inhalt dieser Seite

Aktuelles zum Thema

09.12.10 15:11

Knapp 1.000 erkrankte Kinder entdeckt - Neugeborenenscreening in Bayern

Rechtzeitig festgestellt, können Stoffwechselstörungen gut behandelt werden. Unbehandelt hingegen...

03.12.08 09:03

Neugeborenen-Hörscreening: Vierter Zwischenbericht liegt vor

37 Kinder in der Oberpfalz und in Oberfranken haben es dem bayerischen Modellprojekt...

01.07.08 08:18

Einführung eines Neugeborenen-Hörscreenings ab 2009

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 19.06.2008 beschlossen, bundesweit ein...

Neugeborenen-Screening

Von Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailUlrike Spröde

1 Neugeborenen-Stoffwechsel-Screening

Seit Januar 1999 wird in Bayern ein national und international vielbeachtetes Vorsorge - Modellprojekt durchgeführt: Hierbei werden allen Neugeborenen üblicherweise am 3. Lebenstag aus der Ferse ein paar Tropfen Blut abgenommen und dieses in einem zentralen Screening-Labor auf 22 verschiedene, angeborene Stoffwechselerkrankungen untersucht. Etwa eines von 1.000 Neugeborenen ist durch eine Stoffwechselerkrankung in seiner Gesundheit gefährdet. Diese Erkrankungen können unbehandelt schon sehr früh zu geistigen oder körperlichen Behinderungen oder auch zum Tode führen. Den betroffenen Kindern sieht man sie zunächst nicht an - die Diagnose kann nur durch spezielle Blutuntersuchungen gestellt werden. Durch eine möglichst frühzeitige Behandlung können diese Erkrankungen verhindert oder zumindest in ihren Folgen deutlich gemindert werden. Um sicher zu stellen, dass alle Kinder, deren Eltern der Untersuchung zugestimmt haben, auch tatsächlich untersucht werden, gleicht das Gesundheitsamt die standesamtlichen Geburtenmeldungen mit der Liste der gescreenten Kinder ab, die keine Untersuchungsergebnisse enthält. Bisher nicht untersuchte Kinder können so erfasst und die Eltern vom Gesundheitsamt rasch auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des Stoffwechselscreenings hingewiesen und dieses nachgeholt werden. Die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchung ist für Sie kostenfrei; sie wird im gelben Kinderuntersuchungsheft durch einen entsprechenden Aufkleber dokumentiert.

2 Ergebnisse

Von Januar 1999 bis Ende 2010 wurden in Bayern 1.318.032 Neugeborene untersucht. Das entspricht über 99% der bayerischen Neugeborenen.
Darunter wurden 1080 Kinder mit einer der Zielkrankheiten entdeckt. Bei allen erkrankten Kindern konnte bislang rechtzeitig mit einer Behandlung begonnen werden. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Ihr Kinderarzt / Ihre Hebamme / Ihr Gesundheitsamt zur Verfügung.
Screeningzentrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Bericht Nr. 15: Startet den Datei-Download"Neugeborenenscreening in Bayern - Ergebnisse und Empfehlungen", Dezember 2011

Nach oben

3 Neugeborenen-Hör-Screening

Alle gesetzlich versicherten Neugeborenen haben Anspruch auf ein Hörscreening in den ersten Lebenstagen. Ziel ist die Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB bis zum 3. Lebensmonat und eine entsprechende Therapieeinleitung bis zum 6. Lebensmonat.
Alle Geburts- und Kinderkliniken in Bayern nehmen flächendeckend an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Screeningprozess teil.
Seit Januar 2009 bis Ende 2011 wurde bei 209 bayerischen Kindern eine therapiebedürftige beidseitige Hörstörung diagnostiziert.

Screeningzentrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Newsletter 2011: Startet den Datei-Download"Bayerisches Neugeborenen-Hörscreening".

4 Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Gesundheitsämtern und dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterNeugeborenen-ScreeningÖffnet einen externen Link in einem neuen FensterNeugeborenen-Hör-Screening
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterDeutsche Gesellschaft für Neugeborenenscreening e.V.

 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

 del.icio.us Mister Wong google.com hype it! addthis.com
Letzte Aenderung: 17.01.2012