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Mütter- / Vätererholung
Von
Ingrid Middendorf und
Petra Kottmann
1 Einleitung
Wenn Sie sich erschöpft, mutlos oder krank fühlen, wenn Ihnen immer häufiger die Kraft fehlt, Ihren Alltag zu bewältigen, oder Sie sich in einer persönlichen Krisensituation befinden, brauchen Sie den Mut, auch mal an sich selber zu denken und sich Zeit für sich zu nehmen.
2 Müttergenesungswerk
Das
Deutsche Müttergenesungswerk ist ein Anbieter für Mütter-/ Väterkuren und bietet:
- Mütter-/ Väterkuren,
- Mutter-Kind-Kuren/ Vater-Kind-Kuren und
- Schwerpunktkuren.
Bei diesen spezifischen Gesundheitsleistungen für Eltern kümmern sich weit weg vom Alltag kompetente Fachkräfte um Sie und helfen Ihnen, Körper, Geist und Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Das körperliche und emotionale Gleichgewicht von Müttern/ Vätern zu erhalten oder wiederherzustellen ist der Sinn und das Ziel dieser Angebote. Die Kuren bieten:
- ärztliche Betreuung und medizinische Therapien, wie beispielsweise Bäder und Massagen;
- Angebote für das seelische Gleichgewicht in Form von Einzel- und/oder Gruppengesprächen mit Psychologen und Sozialpädagogen;
- Bewegungs- und Entspannungsangebote, wie z.B. Sport, Meditation, kreative und musische Betätigung.
3 Mütter-/ Väterkuren
Mütter-/Väterkuren sind ein Angebot nur für Mütter bzw. Väter ohne deren Kinder. Die Beratungs- und Vermittlungsstellen (siehe unten) klären mit Ihnen die Versorgung Ihrer Familie während der Kurmaßnahme ab.
4 Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Kuren
Bei dieser Kurart ist/sind Ihr(e) Kind(er) dabei. Dennoch steht hier Ihre Therapie im Vordergrund. Die Kinder werden tagsüber pädagogisch betreut und bei Bedarf medizinisch behandelt. Durch gemeinsame Angebote wird die Eltern-Kind-Interaktion verbessert, Zusammenhänge zwischen der Krankheit und den alltäglichen Belastungen werden aufgedeckt. Eine solche Mutter-Kind-Kur kommt in Frage, wenn
- das Kind ebenfalls krank oder in seiner Gesundheit gefährdet ist, oder
- die Trennung von den Eltern nicht vertretbar ist.
5 Schwerpunktkuren
Diese Kuren werden für Frauen/ Männer angeboten mit bestimmten Krankheitsbildern oder mit psychosomatischen Störungen, die sich aus belastenden Lebenssituationen ergeben, z. B. für Frauen
- nach einer Krebsbehandlung,
- mit einer Körperbehinderung,
- mit Osteoporose,
- im Klimakterium,
- die ihre Kinder alleine erziehen,
- mit pflegebedürftigen Angehörigen,
- mit körperlich und/oder geistig behinderten Kindern oder Angehörigen etc.
6 Wie Sie als Mutter/ Vater zu Ihrer Kur kommen
Wohlfahrtsverbände (z.B. das Bayerische Rote Kreuz, der Caritasverband oder das Diakonische Werk etc.) bieten Kurberatungen und Kurvermittlungen an. Diese Stellen kennen das spezielle Angebot des Müttergenesungswerkes genau. Dort sollten Sie einen Termin zu einer Beratung vereinbaren. Die Beratung umfasst die
- psychosoziale Situation der Mutter/ des Vaters/ der Familie,
- Kurvorbereitung,
- Suche eines geeigneten Kurhauses,
- Abklärung der Kurfinanzierung,
- Abklärung der Versorgung der Familie während des Kuraufenthaltes und
- Kurnacharbeit.
Dort erhalten Sie einen Vordruck für ein ärztliches Attest. Dieses ärztliche Attest erfordert eine Untersuchung durch Ihren Hausarzt, der feststellt, ob eine Kur für Sie aus medizinischer und psychosozialer Sicht sinnvoll ist. Der Kurantrag wird dann wiederum von der Beratungsstelle bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Eine Kur ist unter bestimmten Voraussetzungen alle vier Jahre möglich. Die Kurdauer beträgt drei Wochen. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen, z.B. bei behinderten Kindern/Eltern oder schwer kranken Kindern.
7 Die Finanzierung
Die Kosten der Kur übernehmen in der Regel die
Krankenkassen. Sie selbst haben eine gesetzliche Zuzahlung von 10 €/Tag zu übernehmen. Eine Anrechnung von vorangegangenen Krankenhausaufenthalten ist nicht möglich, eine Befreiung von der Zuzahlung ist nicht vorgesehen. Die Zuzahlung ist zu leisten bis zum Erreichen der Belastungsgrenze. Die jährliche Eigenbeteiligung des Versicherten darf 2% der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten, bei chronisch Kranken: 1%. Familien erhalten Kinderfreibeträge.
Übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung einer Haushaltshilfe (z.B. für zu Hause verbleibende Kinder/Geschwisterkinder), fallen zusätzlich noch 10% Eigenanteil dieser Kosten pro Tag (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag) an. Ferner ist ein Eigenanteil bei den Fahrtkosten von 10% (mindestens 5 €, maximal 10 €) zu leisten.
In Einzelfällen finanzieren auch die Rentenversicherungsträger die Müttergenesungskuren.
8 Freistellung von der Arbeit
Ergänzend hierzu erhält ein Elternteil Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes. Dieser Anspruch gilt auch für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich krankenversichert sind.
9 Weitere Informationen
Angebote der
Kur- und Reha-GmbH
Angebote der
Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken
Broschüren:
"Gemeinsam Mütter stärken", Elly-Heuss-Knapp-Stiftung,
Deutsches Müttergenesungswerk, Postfach 1260, 90544 Stein/Mittelfranken, Tel. 0911/967110




