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Kinder- + Jugendarzt
Von
Helga Krause
1 Einleitung
Genauso wie Sie schon in der Schwangerschaft auf Ihre und die Gesundheit Ihres Babys geachtet haben, sollten Sie die gesunde Entwicklung Ihres Kindes auch nach der Geburt nicht dem Zufall überlassen. Als ein wichtiger Ansprechpartner in allen Fragen zur Gesundheit Ihres Kindes steht Ihnen Ihr Kinder- und Jugendarzt zur Verfügung. Er führt Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen durch, impft, behandelt Erkrankungen die auftreten und hat für Ihr Kind und Sie ein offenes Ohr. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen und bedürfen spezieller Betreuung und fachlicher Kompetenz. Zwischen A wie Appetitlosigkeit und Z wie Zähnchen kriegen liegt eine große Palette von harmlosen Unpässlichkeiten bis hin zu ernsthaften Erkrankungen. Gerade beim ersten Kind ist es manchmal für die Eltern sehr schwierig, Situationen richtig einzuschätzen. Scheuen Sie sich nicht, im Zweifelsfall den Arzt anzurufen! Lieber einmal "umsonst" nachgefragt, als eine kritische Symptomatik übersehen.
2 Auf zwei Aspekte der Gesundheitsvorsorge weisen wir besonders hin!
2.1 Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, evtl. Fehlentwicklungen, Krankheiten oder Schädigungen so früh zu erkennen, dass sie schnell geheilt und behoben werden können. Sie sind vor allem in den ersten Lebensjahren sehr wichtig und sollten lückenlos durchgeführt werden. Sie finden zu bestimmten Zeitpunkten statt (s. Aufstellung)
U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung
U2: 3.-10. Lebenstag
U3: 4.-5. Lebenswoche
U4: 3.-4. Lebensmonat
U5: 6.-7. Lebensmonat
U6: 10.-12. Lebensmonat
U7: 21.-24. Lebensmonat
U7a: 34.-36. Lebensmonat
U8: 46.-48. Lebensmonat
U9: 60.-64. Lebensmonat
J1: 13.-14. Lebensjahr
Für Sie entstehen keine Kosten. Der Kinderarzt trägt die Untersuchungen in das gelbe Kinder-Untersuchungsheft ein, das den Eltern im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung ausgehändigt wird.
Der Anspruch auf
Landeserziehungsgeld hängt unter anderem davon ab, dass für das Kind folgende Früherkennungsuntersuchung erbracht wird:
- U 6 bei Leistungsbeginn zwischen dem 13. und dem 24. Lebensmonat des Kindes
- U 7 bei Leistungsbeginn zwischen dem 25. und dem 29. Lebensmonat des Kindes
2.2 Sollte man sein Kind heutzutage wirklich noch impfen lassen?
Von absoluten Befürwortern bis hin zu strikten Gegnern - in Diskussionen sind meist die verschiedensten Positionen vertreten. Auch wenn Sie manchmal andere Meinungen hören: Es gibt keinen besseren Weg, Ihr Kind vor gefährlichen - oft sogar lebensgefährlichen - Krankheiten zu bewahren, als die Schutzimpfungen. Am besten besprechen Sie den "richtigen" Zeitpunkt für die jeweiligen Impfungen mit Ihrem Kinderarzt. Die ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut in Berlin hat in ihrem
Impfkalender entsprechende Empfehlungen festgehalten. Sämtliche empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen. Festgehalten werden die Impfungen im Impfpass, den Sie bei der ersten Schutzimpfung ausgehändigt bekommen.
3 Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen erhalten Sie beim Arzt, beim Gesundheitsamt, über die Gesundheitsplattform "
Kinder- und Jugendärzte im Netz", bei der
Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V., bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ("
Ich geh zur U";
Impfen-info.de"), auf der Internetseite "
Schwanger und Kind", beim
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, beim
Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder unter
Netdoktor.de, das unabhängige Gesundheits-Web für Deutschland. Ferner:
"Elternbriefe im E-Mail-Abo" (kostenloser Newsletter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA)




