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Internettherapie für Eltern nach dem Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft

Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter nach dem Verlust eines Kindes durch eine Fehlgeburt, eine Totgeburt oder einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch. Die internetbasierte Schreibtherapie bietet Eltern in einem strukturierten Prozess Hilfe bei der Bewältigung ihrer Trauer. Insbesondere kommt Sie auch Eltern zugute, welche möglicherweise aufgrund verschiedener Faktoren kein ambulantes Therapieangebot wahrnehmen können. Die zehn Sitzungen umfassende Internettherapie wird in einer Evaluationsstudie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und kann somit kostenfrei angeboten werden.
Website: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.internettherapie-trauernde-eltern.de
Universitätsklinikum Münster, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie

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Glücklose Schwangerschaft

Von Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailConstanze Kastenhuber

1 Einleitung

Selbst wenn durch eine ständige Verbesserung des medizinischen Standards die Zahlen immer stärker gesenkt werden, kann auch heutzutage eine Fehl- bzw. Totgeburt leider nicht ganz ausgeschlossen werden. So wurden in Deutschland im Jahr 2004 2728 Kinder tot geboren; 1992 Säuglinge verstarben innerhalb von 4 Wochen nach der Geburt. Der Zustand "guter Hoffnung", die eigene Lebensplanung sowie die Zukunftsvorstellungen für die Familie werden jäh beendet. Nach der Erfahrung vieler Betroffener ist es wichtig, dass Eltern, die ein Kind - ganz gleich in welcher Schwangerschafts- oder Lebenswoche - verloren haben, diesen schmerzlichen Verlust erst verarbeiten, um wieder in einen geregelten Lebensrhythmus hinein zu finden. In vielen Kliniken fehlen nach Recherchen entsprechender Selbsthilfegruppen noch Angebote für Eltern/Mütter, die ein Kind durch eine Fehlgeburt, eine Totgeburt, einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch, eine Frühgeburt bzw. während oder kurz nach der Geburt verloren haben.

2 Bestattungspflicht

Folgende Regelungen gelten in Bayern:

  • Ein Kind mit mindestens 500 Gramm Gewicht (Totgeburt) oder wenn es lebend geboren wurde, ist bestattungspflichtig. Es muss in einem Einzel- oder Familiengrab beigesetzt werden.
  • Wenn ein Kind weniger als 500 Gramm (Fehlgeburt) wiegt, kann es ebenfalls in einem Einzel- oder Familiengrab beigesetzt werden, wenn es so gewollt wird. Wenn keine Einzelbestattung gewünscht wird, kann das Kind auf einem Grabfeld gemeinsam mit anderen Kindern zur-Ruhe-gebettet werden. Dies kann auf eigene Veranlassung geschehen. Wenn das für die Betroffenen nicht möglich oder aufgrund der nervlichen Belastung nicht zumutbar ist, übernehmen auch die Krankenhäuser oder Arztpraxen die Zur-Ruhe-Bettung.
  • Gleiches gilt für Schwangerschaftsabbrüche.

3 Weitere Informationen

 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 05.02.2010