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Musterantrag auf Leistungen
Hier steht Ihnen ein Musterantrag auf Gewährung einer Elternassistenz als
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Anspruch auf Elternassistenz
"Behinderte Eltern haben Anspruch auf Elternassistenz" - Sozialarbeiterbrief, November 2009 (Eingliederungshilfe nach SGB XII; VG Minden, Az: 6 L 382/09) PDF
Spezialambulanzen für Frauen mit Behinderung
Amper-Kliniken AG, Klinikum Dachau, Frauenklinik
Faltblatt
Frauenklinik des Universitätsklinikums Erlangen
Zur Erinnerung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Grundgesetz, Artikel 3)
Elternschaft behinderter Menschen
Von
Irene Reis-Özkaya und
Barbara Schenck-Hofmann
1 Einleitung
Elternschaft von behinderten Menschen ist immer noch ein gesellschaftliches Tabu. Es gibt bislang keine aussagekräftigen Studien über die Anzahl von behinderten und chronisch kranken Eltern. Die Zahl der körper- und sinnesbehinderten Menschen in der aktiven Elternphase wird bundesweit auf ca. 250.000 geschätzt.
Die besondere Situation behinderter Eltern hat viele Ursachen. Immer noch herrscht das gesellschaftliche Bild, nachdem ein Mensch, der Hilfe für seine eigene Person benötigt, nicht die Verantwortung für andere übernehmen kann. Manche sind über eine Schwangerschaft entsetzt, weil man nicht damit rechnet, dass eine behinderte Frau ihre Sexualität auslebt. Behinderte Eltern entsprechen nicht dem gesellschaftlichen Rollenbild.
Sie müssen sich den gleichen Herausforderung stellen wie nicht behinderte Eltern; haben jedoch aufgrund der gesellschaftlichen Situation und ihrer persönlichen Lage größere Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags. Es bedeutet für sie einen größeren körperlichen und seelischen Kraftaufwand. Für behinderte Eltern und deren Kinder kann hieraus eine große Einschränkung entstehen, wenn sie nicht die notwendige Unterstützung erfahren.
Behinderten Eltern - besonders den werdenden - wird empfohlen, sich genau zu überlegen, in welcher Situation sie Unterstützung benötigen und dies im Vorfeld zu organisieren. In welchen Bereichen behinderte Eltern Unterstützung brauchen, hängt stark von ihrer Behinderung und von ihrer individuellen Lebenssituation ab.
2 Sexualität, Partnerschaft und Familienarbeit
2.1 Sexualität
Liebe und Sexualität sind Grundbedürfnisse aller Menschen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gilt für Frauen und Männer mit Behinderung genauso wie für alle anderen Menschen. Das deutsche Grundgesetz (Artikel 2) garantiert: "Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit". Durch das Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ist die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft als Ziel aller Rehabilitationsbemühungen gesetzlich verankert worden. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung bedeutet, selbst zu wählen, wie und mit wem Sexualität gelebt wird. Nach internationalen Schätzungen gelten zehn Prozent der Bevölkerung als behindert, etwa 70 Prozent davon sind körperbehindert. Und zur Person gehören eben auch sexuelle Bedürfnisse und Wünsche und zur Entfaltung gehören Informationen, Erfahrungen und Handlungen. Sexualität zeigt sich in Körperwahrnehmung, Zärtlichkeit dem Bedürfnis nach Zuwendung und Nähe. Sie zeigt sich in Lust, Erregung und dem Wunsch nach Befriedigung. Sexualität ist Kontakt und die Erfahrung mit sich selbst und mit anderen.
Zwischenzeitlich haben behinderte Menschen bessere Chancen als früher, ihre Sexualität und Selbstbestimmung zu leben. Deshalb fordern die Betroffenen selbst zunehmend, dass das Thema Sexualität kein Tabu mehr sein darf, sie möchten aufgeklärt werden über Sexualität und z.B. Vorbeugung gegen sexuell übertragbare Erkrankungen, wie z.B. Aids.
Dafür braucht es Offenheit, Auseinandersetzung und Wissen über die vielseitigen Bereiche von Sexualität, die unterschiedlichen Lebensbedingungen und individuellen Lebensentwürfe:
- Aufklärung über körperliche Vorgänge
- Verhütung
- Sprache für Körper und Sexualität
- Eigene Bedürfnisse
- Selbstbefriedigung
- PartnerInnensexualität
- Unterschiedliche sexuelle Orientierung
- Eigene/anderer Grenzen wahrnehmen und respektieren
2.2 Partnerschaft
Jeder Mensch (behindert oder nicht behindert) hat ganz konkrete Vorstellungen von seinem Partner. Eine selbst bestimmte Sexualität geht nicht immer mit einer Partnerschaft einher. Nicht eindeutig zu klären ist, ob behinderte Menschen besonders selten in einer Partnerschaft leben oder nicht.
Für viele behinderte Menschen ist die Kontaktaufnahme in der Disco, im Café durch die vielen Barrieren (sachliche wie menschliche) oftmals nicht möglich. Oftmals ist es sinnvoll über eine kompetente Partnervermittlung bzw. über Zeitschriften oder das Internet zu suchen.
2.3 Kinderwunsch
Die Motivationen für einen Kinderwunsch sind recht vielfältig, häufig resultieren sie aus ihrer spezifischen Lebenssituation und basieren auf einem Wunsch nach Normalität.
Der Kinderwunsch ist durchaus realisierbar, wenn behinderte Eltern die benötigte Unterstützung erfahren. Oft ermöglichen schon kleine Umbauten an Möbeln, Kinderwagen oder Rollstühlen das selbständige Versorgen eines Säuglings. Oftmals ist es jedoch in der Kleinkindphase wichtig, Assistenzkräfte einzusetzen.
Früher wurden Müttern mit geistiger Behinderung teilweise ihre Kinder gleich nach der Geburt weggenommen, in Heimen oder Pflegestellen untergebracht oder zur Adoption freigegeben. Es setzt sich jedoch ein verändertes Erfahrungswissen durch: Es hat sich herausgestellt, dass die Kinder - zumindest solange sie noch jünger sind - gut von ihren geistig behinderten Müttern und Vätern betreut und gefördert werden können. Dafür brauchen sie allerdings geeignete unterstützende Hilfen. Dienste und Einrichtungen zur Begleitung von Elternschaften sind in den vergangenen Jahren auch in Deutschland gegründet worden und haben sich bewährt. Wichtig ist es, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, welchen Unterstützungsbedarf die jeweilige Frau oder das Paar und evtl. auch das Neugeborene braucht und welche Hilfsmöglichkeiten regional und individuell zur Verfügung stehen.
Die Situation behinderter Frauen bei gynäkologischen Untersuchungen, Beratungen und Informationen gilt es zu verbessern. Es gibt derzeit nur wenige barrierefrei zugängliche Frauenarztpraxen, ferner fehlt es am notwendigen Hilfspersonal, an der nötigen Zeit und an entsprechenden Hilfsmitteln. In Bayern bestehen für Frauen mit Behinderung derzeit zwei Spezialambulanzen in Dachau und Erlangen zur Verfügung (siehe rechte Spalte).
Von vornherein darf Müttern und Vätern nicht das Grundrecht abgesprochen werden in Familie zu leben (Artikel 6 des Grundgesetzes - Schutz der Familie und Erziehungsrecht der Eltern).
2.4 Mutterschaft/Elternschaft
Weil bei behinderten Menschen nicht mit einer Elternschaft gerechnet wird, sind gesellschaftliche Bereiche, die mit Schwangerschaft und Geburt sowie mit der Erziehung und Freizeitgestaltung mit Kindern zu tun haben, selten auf die Bedürfnisse von behinderten Eltern eingerichtet. Die Situation ist vergleichbar mit der nicht behinderter Eltern, allerdings mit mehr organisatorischem und finanziellem Mehraufwand zu betätigen: z. B. eine gehörlose Mutter braucht für Elternabende oder Arztbesuche eine Gebärdendolmetscherin, Rollstuhlfahrerinnen treffen überall auf bauliche Barrieren (Schulen, Schwimmbäder, Ärzte, etc.), Mütter mit Anfallskrankheiten müssen dafür sorgen, dass bei einem drohenden Anfall Sicherheitsvorkehrungen für ihre Kinder getroffen werden. Und es gibt Mütter die selbst pflegebedürftig sind und deren Kinder von Assistentinnen versorgt werden.
Obwohl die Freude durch Kinder bei behinderten Eltern bei weitem überwiegt, wird deutlich, dass es auch erhebliche Schwierigkeiten gibt. Behinderte Eltern
- stehen unter großem Druck, besonders perfekt zu sein und Vorurteile widerlegen zu müssen,
- verzichten häufig auf notwendige Unterstützung, aus Angst, jemand könne sie für unfähig halten oder in ihre Erziehung eingreifen,
- sind besonders unauffällig, um dem Bild der idealen Mutter möglichst nahe zu kommen.
2.5 Humangenetische Beratung/Pränataldiagnostik
Für Eltern von vererbbaren chronischen Erkrankungen oder Behinderungen ist es möglicherweise besonders wichtig, die Möglichkeiten der Humangenetik bzw. der pränatalen Diagnostik zu nutzen.
Behinderte Frauen und Männer können sich schon vorab in humangenetischen Praxen und Instituten beraten lassen, inwieweit ihre Erkrankung vererbbar ist. Pränatale Diagnostik wird bei einer bestehenden Schwangerschaft im Rahmen der Vorsorge von Frauenärzten angeboten. Mit speziellen Verfahren werden Störungen in der Entwicklung des Ungeborenen erfasst. Hierbei ist es ratsam, sich vorher gut zu informieren, welche Angebote Sie nutzen wollen und welche nicht. Heutzutage können Ärzte das Fruchtwasser untersuchen oder einen Bluttest bei der Schwangeren machen. Diese Tests suchen nach Hinweisen auf eine mögliche Behinderung oder Erkrankung. Behinderungen oder Erkrankungen können erkannt und im Einzelfall sogar während der Schwangerschaft behandelt werden. Der Ultraschall dient in erster Linie der Beobachtung der Entwicklung des Kindes in der Schwangerschaft. Dabei können auch Auffälligkeiten beim ungeborenen Kind entdeckt werden. Je nach Ergebnis der Untersuchungen können Sie so vor schwierige Fragen gestellt werden. Wichtig ist auch, nicht alle Befunde sind immer eindeutig und können Folgeuntersuchungen nach sich ziehen. Hinzu kommt die Angst vor einer möglichen Fehlgeburt. Bei Unklarheiten oder Fragen können Sie sich jederzeit an einen Frauenarzt oder eine
Schwangerenberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserm Beitrag
Pränatale Beratung und Diagnostik.
3. Unterstützung
3.1 Assistenz
Oftmals ist eine persönliche Assistenz zur Versorgung der Kinder und der Gestaltung des Familienalltags - vor allem in den ersten Lebensjahren - notwendig. Viele behinderte oder chronisch kranke Frauen benötigen während der Schwangerschaft und besonders in den ersten Lebensjahren ihres Kindes eine personelle Hilfe. Sie legen das Was, Wie, Wo und Wann der Hilfeleistungen selbst fest, um ihr Leben selbst bestimmt gestalten zu können.
Assistenz muss nach Umfang und Qualität so gestaltet sein, dass genauso wie bei Nichtbeeinträchtigten, die Verfolgung eigener, selbst gesetzter Ziele und Interessen möglich ist. Dazu gehört eine selbst gewählte Umgebung (Wohnung) mit selbst bestimmtem Tagesablauf. Wesentlich ist auch eine umfassende Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, d.h. zum Beispiel einen Beruf auszuüben, Veranstaltungen und Freunde zu besuchen, eben alles, was Lebensqualität ausmacht.
Persönliche Assistenz ist eine menschenwürdige Alternative der Behinderten-Hilfe und wird als Gegenpol des Begriffs "Betreuung" benutzt. Um dem Anspruch auf Selbstbestimmung gerecht zu werden, werden die Assistent/Innen von der behinderten Person selbst ausgesucht und angelernt. Wichtig ist auch, dass behinderte Eltern ihren Bedarf genau formulieren, Aufgaben klar regeln und mit den Assistent/Innen im Gespräch bleiben - besonders, wenn diese zeitweise die Kinder allein betreuen sollen. Gut ist es, wenn Assistent/Innen flexibel einsetzbar sind.
Die Finanzierung wird gewöhnlich durch Krankenkassen, Pflegekassen, Jugendämter und Sozialämter sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Elternassistenz besteht jedoch derzeit nicht.
Nähere Informationen zur Elternassistenz finden Sie in der Aufklärungskampagne
"Recht auf Elternassistenz" vom Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. Auch über den
Verbund behinderter Arbeitgeber (VbA) - Selbstbestimmt Leben e.V., mit Sitz in München, kann ein Leitfaden angefordert werden. Ferner bietet das
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. (ZSL) mit Sitz in Erlangen Information und Beratung.
Einen Musterantrag auf Elternassistenz finden Sie in der rechten Spalte zum Download.
3.2 Persönliches Budget
Beziehen Sie Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) oder des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe), haben Sie die Möglichkeit, als eine besondere Form der Leistungserbringung auch das sogenannte "Persönliche Budget" zu beantragen. Damit werden die Geldleistungen direkt Ihnen zur Verfügung gestellt, und nicht wie bisher dritte Leistungserbringer für deren Hilfestellung bezahlt.
Hilfestellung bei der Prüfung, ob das Persönliche Budget für einen selbst in Frage kommt, kann das Handbuch "Das Persönliche Budget- Ein Handbuch für Leistungsberechtigte" geben. Die 64-seitige Broschüre kann für einen geringen Betrag beim: Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. (ForseA) , Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach, angefordert werden.
Eine Rezension der Broschüre finden Sie bei
ForseA.
Informationen zum Persönlichen Budget bietet auch die
Budget-Tour - ein Angebot der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen.
3.3 Hilfsmittel zur Versorgung des Kindes
Ob behinderte Eltern ihr(e) Kind/er alleine versorgen können, hängt oft von den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ab. Angepasste Hilfsmittel wie z. B. unterfahrbare Wickeltische, Kinderbetten mit herunter klappbaren Gittern, Hochstühle mit wegklappbaren Tischchen, Hilfen zum Zuknöpfen der Kinderkleidung sowie spezielle Gurtsysteme zum Hochheben des kleinen Kindes vom Fußboden etc. werden von Eltern selbst konstruiert, da sie im Handel nicht oder nur wenig erhältlich sind. Und die Mehrkosten werden meist von den behinderten Eltern finanziert.
Im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) wurde festgelegt, dass auch solche medizinischen Hilfsmittel für behinderte Menschen zu finanzieren sind, die der Wahrnehmung von Familienaufgaben dienen.
4 Ehrenamtliche Hilfen und Beratungsangebote
4.1 LebenspartnerIn - Verwandte
LebenspartnerIn, Geschwister oder Eltern unterstützen den behinderten Elternteil bei der Familienarbeit. Der Vorteil ist, dass keine fremde Person in das Familienleben "eindringt". Als nachteilig wird erlebt, dass der Tagesablauf ganz nach der Person eingerichtet werden muss, was zu Abhängigkeiten führen kann. Weiterhin ist die Selbstverwirklichung bzgl. der Kindererziehung und der Haushaltsführung erheblich eingeschränkt.
4.2 Nachbarschaftshilfe
Hierbei können dem Kind manche Aktivitäten z. B. Schwimmen gehen etc. geboten werden, die der behinderte Elternteil nicht selbst oder nur mit großem Aufwand machen kann. Andererseits kann der behinderte Elternteil auch Hilfe geben, z. B. bei der Hausaufgabenbetreuung.
Möglich ist auch, über Tauschringe einen Austausch von nicht bezahlten Dienstleistungen zu organisieren.
4.3 Peer-Counseling
Dieser Begriff stammt aus den USA und bedeutet "Betroffene beraten Betroffene". Die professionellen selbst betroffenen BeraterInnen haben oft einen ähnlichen Erfahrungshintergrund und der Kontakt ist somit gleichberechtigter. Sie begleiten Ratsuchende in vielen Lebensphasen und ermutigen neue Wege auszuprobieren. Das Peer-Counseling ist als Ergänzungsangebot zu anderen Beratungsangeboten zu verstehen.
Beispiel:
Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern.
4.4 Selbsthilfegruppen
Selbsthilfe wird in unserer Gesellschaft als eine wichtige Entlastung und Ergänzung des professionellen Versorgungssystems geschätzt. Eine Selbsthilfegruppe ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen, die von Krankheiten oder besonderen Lebenslagen betroffen sind. Sie entsteht aus dem Bedürfnis, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Die meisten Menschen profitieren davon, wenn sie Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe aufgenommen haben.
Durch den Austausch mit anderen Betroffenen erfahren behinderte Eltern auch, wie sie problematische Situationen erkennen, Hindernisse der öffentlichen Hilfesysteme überwinden und private Hilfsangebote sinnvoll für sich nutzen können. Die gegenseitige Beratung ist besonders wichtig, weil Sie sich aus Ihren Erfahrungen heraus gut unterstützen können. Inzwischen gibt es in vielen großen Städten Deutschlands Zentren für selbst bestimmtes Leben, die bei der Beratung Behinderter für Behinderte bereits viele Erfahrungen gesammelt haben.
Adressen finden Sie unter weitere Informationen und in der Themendatei
Selbsthilfegruppen.
4.5 Organisationen
Viele behinderte und chronisch kranke Eltern glaubten lange Zeit, sie seien die einzigen mit diesen erschwerten Lebensbedingungen. Deshalb gründeten behinderte Eltern 1999 den
Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe e.V.). Ziel des Vereins ist es, behinderten und chronisch kranken Menschen, die Eltern sind, Eltern werden oder Eltern werden wollen, eine selbst bestimmte Elternschaft zu ermöglichen.
Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern bietet:
- Telefonische oder persönliche Beratung (Peer-Counseling) zu den Themen Zeugung, Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft bei behinderten und chronisch kranken Menschen für Betroffene und Mitarbeiter;
- Vermittlung von Kontakten zu behinderten Eltern und zu regionalen Angeboten
- Organisation von Elternseminaren und Fachtagungen
- Präsenz in Medien
4.6 Schwangerenberatungsstellen
BeraterInnen besitzen häufig ein großes Einfühlungsvermögen in unterschiedliche Lebenssituationen und Lebenswelten, haben Kenntnisse über spezifische Methoden der Vermittlung und stellen gegebenenfalls Materialien zur anschaulichen Darstellung mancher Sachverhalte in der Beratungsstelle zur Verfügung. Die BeraterInnen können auf regionale Unterstützungsmöglichkeiten verweisen, wie zum Beispiel die Persönliche Assistenz oder das Betreute Wohnen. Sofern gewünscht, kann Kontakt zum Beratungsdienst für behinderte Menschen am Gesundheitsamt (Sozialer und Ärztlicher Dienst) aufgenommen werden.
Meist wird der Kontakt zur Beratungsstelle durch Dritte hergestellt. Zu Beginn des Gesprächs ist dann zu klären ob die Anliegen der betreffenden Person mit denen der Begleitperson übereinstimmen. Im Sinne des Selbstbestimmungsrechts hat das Anliegen der zu beratenden Person Vorrang.
5 Rechtliche Grundlagen / Kostenträger
5.1 Grundgesetz - Artikel 3 (GG)
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (
Artikel 3 - Grundgesetz)
5.2 Sozialgesetzbuch (SGB)
- SGB II -Grundsicherung für Arbeitssuchende
- SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
"Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen". Von Bedeutung sind insbesondere die §§ 2a und 38. - SGB VIII - Kinder-Jugend-Hilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII verankert und somit Bundesrecht. Bei der Gewährung von Hilfen durch das Jugendamt wird immer der Einzelfall betrachtet. Wichtig hierbei ist eine genaue und detaillierte Darstellung der Situation. - SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Das Gesetz beschreibt unter anderem Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Arbeit, Medizin und Teilhabe an der Gemeinschaft. Es sind jedoch keine personellen Hilfen für die Familienarbeit vorgesehen. - SGB XI - Die Pflegeversicherung
Alles was die Pflegeversicherung bei der Einstufung anrechnet, betrifft nur die behinderte Person selbst und hat nichts mit der Versorgung der im Haushalt lebenden Kinder zu tun. - SGB XII - Die Sozialhilfe
Das Gesetz ist überall in der Bundesrepublik gültig. Die Sozialhilfe tritt ein, wenn Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit oder Behinderung Unterstützung benötigen. Sie sollen darin unterstützt werden, ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen. Dazu dient insbesondere die Erleichterung trägerübergreifender persönlicher Budgets als Gesamtbudgets aller in Betracht kommenden Leistungen.
6 Weitere Informationen
Selbsthilfegruppen - Beratungsangebote
Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern
SEKO (Selbsthilfekoordination) Bayern
NAKOS - Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
INTAKT - Information und Kontakte für Eltern von Kindern mit Behinderung
Interessenvertretung/Öffentlichkeitsarbeit
Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern - bbe e. V. (mit Informations- und Dokumentationsstelle für behinderte und chronisch kranke Eltern)
Deutscher Behindertenrat (DBR)
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V. (ISL)
Weibernetz e. V. - die bundesweite Interessensvertretung für behinderte Frauen
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung
Bayerische Behindertenbeauftragte
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) e.V.
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V.
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Bund zur Förderung Sehbehinderter
Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Psychiatrie-Netz - Zum Wohle des Kindes? Psychisch erkrankte Eltern und die Sorgerechtsfrage
Netz und Boden - Initiative für Kinder psychisch kranker Eltern
Netscouts - Dienstleister im IT-Bereich, Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e.V.
Internetadressen/Links/Foren
Aktion Mensch
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
Familienratgeber der "Aktion Mensch"
Familienhandbuch - Beitrag "Wenn Mama durcheinander ist..."
Deutscher Bildungsserver Behindertenwesen
Literatur
- Bartz Elke: Das persönliche Budget - Ein Handbuch für Leistungsberechtigte, Von A wie Antragstellung bis Z wie Zielvereinbarung, Hrsg. ForseA
- Broschüre zur Fairen Assistenz, Hrsg. ForseA
- SPRACHROHR - Zeitschrift für den offenen Dialog zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen. 0911/231-2687
- Behrendt, Martin: Die Situation von körperbehinderten Eltern. Eine empirische Untersuchung auf der Basis von Gesprächen. 1998
- Delisle, Haselbacher, Weissenrieder (Hrsg.): Schluss mit Lust und Liebe? Sexualität bei chronischen Krankheiten und Körperbehinderung.
- Hermes, Gisela: Krücken, Babys und Barrieren. Kasse, 1998
- Hermes, Gisela: Behinderung und Elternschaft leben - Kein Widerspruch! ISBN: 3-930830-46-9 18 €
- Bannasch, Manuela (Hrsg.): Behinderte Sexualität - Verhinderte Lust? Zum Grundrecht auf Sexualität für Menschen mit Behinderung. Neu-Ulm: AG-SPAK-Bücher 2002
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung. Köln: 2001
- PRO FAMILIA: Sexualität und geistige Behinderung. Frankfurt:1998
- Sandfort, Lothar: Hautnah! Neue Wege der Sexualität behinderter Menschen. Neu-Ulm: AG-APAK-Bücher 2002
- Walter, Joachim: Sexualität und geistige Behinderung. Heidelberg 5. Aufl. 2003
- Liebe(r) selbstbestimmt. Praxisleitfaden für die psychosoziale Beratung und sexualpädagogische Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Schriftenreihe Theorie und Praxis. Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. 2006
- Delisle/Haselbacher/Weissernrieder (Hrsg.) Schluss mit Lust und Liebe? Sexualität bei chronischen Krankheiten und Körperbehinderungen; Ernst Reinhardt Verlag, München 2003




