Studentische Aushilfe
Mutterschaftsgeld für studentische Aushilfe
Eine freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) versicherte schwangere Studentin übt eine nicht nur geringfügige Tätigkeit aus. Während der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) erhält sie kein Arbeitsentgelt.
Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Die Frau hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht und sie während der Schutzfristen (Beschäftigungsverbot) kein Arbeitsentgelt erhält.
Grundlage: § 200 Abs. 1 RVO (SGB V - RVO): Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben"... weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird...".
Häufig lehnen die Krankenkassen bei der Aussage der Versicherten ("Bin ohne Anspruch auf Krankengeld versichert...") bereits einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab. Das
Bundesversicherungsamt sah sich vermutlich deshalb im Januar 2003 und Juli 2005 gemüßigt, den Krankenkassen diesen Sachverhalt explizit mitzuteilen.



