Kinderbetreuungskosten
Von
Matthias Wagner
1 Steuer-Freibeträge
Kinderbetreuungskosten können steuerlich (
Steuerfreibeträge) berücksichtigt werden.
2 Jugendamt
Wenn Sie Ihr Kind aufgrund Ihrer Erwerbstätigkeit betreuen lassen müssen, können die anfallenden Beträge bzw. Gebühren ganz oder teilweise vom zuständigen Jugendamt auf Antrag übernommen werden, wenn die Belastung den Kindern und ihren Eltern nicht zuzumuten und der Besuch bzw. die Inanspruchnahme erforderlich ist. Der Besuch eines Kindergartens wird regelmäßig als erforderlich angesehen. Diese Möglichkeit der Kostenübernahme gilt auch für die Kosten der Betreuung eines Kindes durch eine Tagespflegeperson (Tagesmutter). Nähere Auskünfte hierzu erteilen die
Jugendämter.
3 Haushaltshilfe
Entstehen Kosten für die Betreuung eines Kindes, weil ein Elternteil/ die Eltern z.B. einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt antreten oder an einer beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen, übernimmt in bestimmten Fällen die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit die anfallenden Aufwendungen z.B. für eine
Haushaltshilfe.
4 Weitere Informationen
Auskunft und gezieltere Informationen erhalten Sie bei den
Jugendämtern und den Finanzämtern.
Broschüre:
"Alleinerziehend - Tipps und Information"
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V., Beethovenallee 7, 53173 Bonn, Tel.: (0228) 352995



