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Bauen & Wohnen

Von Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailMonika Hölzl

1 Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage ist ab Januar 2006 ersatzlos gestrichen.
Eine Antragstellung war nur noch bis zum 31.12.2005 möglich. Wer die Eigenheimzulage noch rechtzeitig beantragt hat, erhält diese auch weiter bis zum Ende des Förderzeitraumes. Da der Förderzeitraum acht Jahre beträgt, wird die letzte Eigenheimzulage im Jahre 2013 ausbezahlt.
Eine Familie mit 2 Kindern bekam bei Antragstellung bis zum Jahre 2003 für einen Neubau 32.780 €, bei Antragstellung bis 2005 immerhin noch 22.800 €. Durch die ersatzlose Streichung wird es für Familien sicherlich schwieriger, Wohneigentum zu finanzieren.

2 Wohnraumförderungsmittel

Staatliches Baudarlehen und bayerisches Zinsverbilligungsprogramm der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBayerischen Landesbodenkreditanstalt in München. Zum Neubau und Ersterwerb von Familienheimen oder eigengenutzten Eigentumswohnungen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein günstiges Baudarlehen gewährt. Auch für Aus- und Umbau sowie zum Erwerb von vorhandenem Wohnraum kann bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen ein Baudarlehen bewilligt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der Höhe des Jahreseinkommen der Familie, der jeweiligen Gemeinde und der Zahl der förderfähigen Wohnräume. Fördervoraussetzungen sind insbesondere die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen und der Kubaturgrenzen (umbauter Raum), sowie eine gewisse soziale Dringlichkeit. Grundvoraussetzung bei beiden Darlehen ist, dass 10 % der Gesamtkosten an Bargeld vorhanden ist. Auf die Gewährung von Fördermitteln besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch. Bitte wenden Sie sich wegen Fragen über wirtschaftliche, technische und finanzielle Einzelheiten an die für den Bauort des zu fördernden Objekts zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Es wird empfohlen, sich frühzeitig mit dieser Stelle in Verbindung zu setzen.

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3 Bausparförderung

Das Bausparen wird gegenüber anderen Sparformen vom Staat durch die Gewährung von Bausparprämien und Arbeitnehmersparzulagen gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie bei allen Bausparkassen oder bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers oder Dienstherrn.

4 Sozialwohnungen

Zum Bezug von öffentlich geförderten Mietwohnungen ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser ist bei der jeweils zuständigen Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), welche für den jetzigen Wohnort zuständig ist, zu beantragen. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines setzt u.a. die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen voraus und wird entsprechend der Zahl der Familienmitglieder auf eine bestimmte Wohnungsgröße begrenzt. Er ist ein Jahr gültig und berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung innerhalb Deutschlands.

5 Weitere Informationen

Weitere Auskünfte, z.B. über den Bezug von Wohngeld, erteilen die Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWohnungsämter der jeweiligen Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Bewilligungsstellen des Sozialen Wohnungsbaues (Bauämter in den Landratsämtern bzw. Stadtbauämter) bzw. die Wohnungsämter beraten über die Anmietung öffentlich geförderter Mietwohnungen und über Finanzierung und Planung von Wohnungseigentum.

Die "Beratungsstellen Barrierefreies Bauen" der Bayerischen Architektenkammer in München, Nürnberg und Würzburg bieten ebenfalls eine fächerübergreifende Beratung für alle am Bau Beteiligten an (Termine bitte über die Beratungsstelle in München vereinbaren): 

Bayerische Architektenkammer, Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBeratungsstelle Barrierefreies Bauen, Beratungsstelle München, Waisenhausstr. 4, 80637 München, Tel.: (089) 139880-31

Informationen erhalten Sie ferner beim Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, bei der Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterobersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, den Bausparkassen und den Finanzämtern.

Mehrsprachige Informationen über eine gesunde Wohnumgebung finden Sie bei Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterNestbau.info, einem Angebot der WECF (Women in Europe for a Common Future), einem internationalem Netzwerk aus Organisationen, die sich im Namen von Frauen und ihren Interessen für Gesundheit, Umweltschutz und Armutsbekämpfung einsetzen.

 

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Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 12.01.2010