Grundsicherung für Arbeitsuchende – auf einen Blick
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Die Geldleistung für erwerbsfähige Hilfesuchende heißt Arbeitslosengeld II, die Geldleistung für Angehörige Sozialgeld.
Arbeitslosengeld II tritt an die Stelle der bisherigen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige.
Unterschied zur Sozialhilfe:
Hilfe zum Lebensunterhalt sichert den Lebensunterhalt für Menschen im erwerbsfähigen Alter, wenn vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist und man bei Bedürftigkeit keine anderen Leistungen erhält (z.B. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte, in Einrichtungen betreute Personen)
Arbeitslosengeld I erhält, wer nach entsprechender Erwerbstätigkeit arbeitslos ist.
Arbeitslosenhilfe erhält, wem diese Leistung bereits bewilligt ist (bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes).
Arbeitslosengeld II erhält, wer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld I (oder: ohne Anspruch hierauf) keine zum Lebensunterhalt ausreichende Arbeit hat und erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Arbeitslosengeld I und II kann auch zeitgleich beansprucht werden, wenn das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Sozialgeld erhält, wer als Familienmitglied selbst nicht erwerbstätig und hilfebedürftig ist.



