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Aktuelles zum Thema

08.09.11

Familienhebamme - München erweitert Angebot für Schwangere mit hohen psychosozialen Belastungen

Die Beraterinnen der Staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen der...

30.05.11

Familienpatinnen und -paten - mit Unterstützung den Alltag meistern

Wenn Eltern wünschen, dass man Ihnen im Alltag mit Rat und Tat zur Seite steht – dann können sie...

19.08.10

Kinder- und Datenschutz

Das Wohl des Kindes im Auge behalten und dabei die Schweigepflicht nicht verletzen - mit...

12.09.07

Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung - Bayerisches Landesgesetz ab 2008

In der Kabinettsitzung am 10.09.2007 wurden gesetzliche Regelungen und verpflichtende...

09.06.06

Erholungsurlaub auf dem Bauernhof- Zuschüsse für Familien

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt Familien mit geringem Einkommen, die Erholung auf dem...

Jugendamt

Von Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailSandra Eichler

1 Fachbehörden

Jugendämter sind sozialpädagogische Fachbehörden für die Kinder- und Jugendhilfe. Die Arbeitsfelder und -formen sind sehr vielschichtig und umfangreich. Wir wollen hier nicht das gesamte Aufgabenspektrum der Jugendämter auflisten, sondern nur diejenigen Angebote, die insbesondere für Schwangere und Eltern von Kleinkindern von Bedeutung sein können. Jugendämter gewähren unter anderem:

Familienunterstützende Hilfen

  • Präventive Angebote
  • Erziehungsberatung (wird vorrangig von Erziehungsberatungsstellen geleistet - Weitervermittlung)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistände (für minderjährige Mütter)
  • Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe
  • Weitere Aspekte hierzu in unserem Artikel zum Thema Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBeistandschaft

Familienergänzende Hilfen

  • Gemeinsame Wohnformen für Väter/Mütter und Kinder
  • Tagesgruppen (für ältere Kinder)
  • Tagespflege

Familienersetzende Hilfen

  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung / sonstige Wohnformen
  • Adoption (Mehr hierzu in unserem Artikel zum Thema  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAdoption)

Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi- Netzwerk frühe Kindheit)

>> Zielgruppe / Ziel:

  • Zielgruppe der KoKi sind insbesondere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, deren soziale und ökonomische Lebensverhältnisse auf Benachteiligung und Belastung hinweisen und die gezielter und qualifizierter Unterstützung bedürfen. Risiko- und Schutzfaktoren sollen frühzeitig erkannt, Risikofaktoren minimiert und Schutzfaktoren aufgebaut werden. Durch eine passgenaue Unterstützung sollen Überforderungssituationen vermieden werden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können. Eltern sollen in die Lage versetzt werden, ihrer Erziehungsverantwortung auch in belasteten Lebenssituationen gerecht zu werden.

>> Umsetzung:

  • Die KoKi knüpft ein interdisziplinäres Netzwerk zwischen allen Berufsgruppen, die sich wesentlich mit Säuglingen und Kleinkindern befassen, um eine zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützung der Zielgruppe zu gewährleisten.
    o Netzwerkarbeit: Wichtige Netzwerkpartner sind unter anderem Schwangerenberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Geburtskliniken, Hebammen und Entbindungspfleger, Gesundheitsämter, Ärzte, Psychiatrien, Kliniken, Kindertagesstätten, weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Frühförderstellen, Träger der Grundsicherung, Sucht- und Drogenberatungsstellen, Frauenschutzeinrichtungen, Schuldnerberatungsstellen, Polizei und ehrenamtliche Akteure.
    o Navigationsfunktion: Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt besteht darin, Eltern bzw. andere Bezugspersonen von Kleinkindern und Säuglingen zu informieren und aufzuklären, zu beraten und zu unterstützen und sie entsprechend ihrem individuellen Bedarf innerhalb des Jugendamtes oder an geeignete Netzwerkpartner zu vermitteln und den Übergang and der Schnittstelle zwischen zwei Netzwerkpartnern auf Wunsch unterstützend zu begleiten. Die Information und Beratung über Leistungsangebote und Hilfen in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren durch das Jugendamt erfolgt ohne in Konkurrenz zu anderen Stellen zu treten, etwa der Schwangerenberatung.

2 Weitere Informationen

Informationen über das Angebotsspektrum erhalten Sie bei Ihrem Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterzuständigen Jugendamt.

Broschüren:

"Kinder- und Jugendhilfegesetz" (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 12.09.2011