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Grundkurs Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik - Südbayern

Zielgruppe

Der Grundkurs steht für alle Beratungsfachkräfte aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern und Schwaben offen, deren grundlegende Fortbildung (mindestens 3 Tage) in diesem Bereich (Medizin, Recht, Ethik, Methodik im Kontext von PND) mehr als fünf Jahre zurück liegt und für diejenigen, die noch keine Grundqualifizierung "PND" vorweisen können.

Seminarziel

Die moderne Medizin bietet immer mehr Untersuchungsmöglichkeiten für Schwangere und ihre ungeborenen Kinder. Mit den sich hieraus ergebenden Fragen und Unsicherheiten für die betreffenden Eltern werden die Beratungsfachkräfte zunehmend konfrontiert. Psychosoziale Beratung bei Pränataldiagnostik erfordert ein breites Wissen in medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen, ein hohes Maß an Beratungskompetenz sowie Erfahrungen im Bereich der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung.

Inhalt

  • Überblick über pränataldiagnostische Untersuchungsmethoden und Aspekte der humangenetischen Beratung
  • Rechtlicher Rahmen
  • Methoden und Grenzen der pränatalen Diagnostik
  • Beratung vor, während und nach PND
  • Informationen über Modellprojekte
  • Ethische und psychosoziale Aspekte nach einem positiven Befund
  • Integration der Beratung bei PND in die allgemeine Schwangerenberatung
  • Fallbeispiele
  • Hilfen für Eltern mit behinderten Kindern

Referenten

Werden noch bekannt gegeben.

Termin/e und Ort/e

21.05. mit 25.05.2012; Tutzing

Veranstalter, Leitung, Anmeldung

  • Veranstalter
    Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL); durchgeführt durch die Regierungen von Schwaben, Oberbayern und Niederbayern
  • Leitung
    Angelika Fuhrmann, Regierung von Schwaben
    Christian Rappenglück, Regierung von Oberbayern
    Hermine Reither, Regierung von Niederbayern
  • Anmeldung
    Bei der für die Beratungsstellen zuständigen Regierung (koord. Sozialpädagogin / Sozialpädagoge)

Kosten

Für staatliches Personal kostenfrei.
Für nichtstaatliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fällt eine Tagungsgebühr in Höhe von 30 € pro Tag an. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden direkt mit dem Tagungshaus abgerechnet. Diese belaufen sich auf ca. 350 €.

 

 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 17.01.2012