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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Mutterschutz - Arbeit an Tankstellen
Ich bin schwanger und arbeite im Kassen- und Verkaufsraum einer Tankstelle. Darf ich - wegen der Gefahr von gesundheitsschädigenden Stoffen in Benzindämpfen - dort weiterhin tätig sein?
Nach dem Mutterschutzgesetz und der Mutterschutzrichtlinienverordnung dürfen werdende Mütter krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder Erbgut verändernden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz nicht ausgesetzt sein.
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat 1997 hierzu die ausführliche Handlungsanleitung "Schutz schwangerer Frauen vor Benzolexposition in Verkaufsräumen von Tankstellen und anderen Arbeitsplätzen" (LV 11) erstellt.
Demnach hat der Betreiber der Tankstelle durch geeignete Messungen nachzuweisen, dass ein bestimmter "Grenzwert" (sog. "Interventionswert") für Benzol (derzeit 25 Mikrogramm/m3 Luft) im Kassen- und Verkaufsraum unterschritten wird.
Empfohlen wird eine Probenahme mittels sog. "Passivsammler" (im Kassen- und Verkaufsraum für eine Woche ausgebrachte Proberöhrchen).
Diese Handlungsanleitung hat der Länderausschuss im September 2005 wegen des ungültigen Interventionswertes zurückgezogen!
Für Benzol schreibt das Immissionsschutzgesetz ab Januar 2006 grundsätzlich einen Grenzwert von 10 Mikrogramm/m3 Luft (im Jahresdurchschnitt gemessen) vor.
Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz besagt die aktuell gültige Regelung, dass in Kassen- und Verkaufsräumen kein höherer Wert als im Tankstellenbereich (also "draussen") bestehen darf (im Behördendeutsch: Die Innenluftbelastung mit Benzol darf nicht höher sein als die ubiquitäre Belastung).
Bestehen Zweifel hieran, ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Messungen durchführen zu lassen. Er wird hiermit ein geeignetes Unternehmen beauftragen.
Entsprechende Messungen führen z.B. durch:
- TÜV SÜD AG, München
- LGA, Immissions- und Arbeitsschutz GmbH, Nürnberg
Wird im Innenbereich ein höherer Messwert an Benzol festgestellt als im Außenbereich und kann die Belastung nicht reduziert werden, wird das Gewerbeaufsichtsamt der zuständigen Bezirksregierung ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Interessant:
Hohe Benzolwerte in Kassen- und Verkaufsräumen von Tankstellen ergeben sich nach Einschätzung der Fachleute möglicherweise hauptsächlich durch Kraftstoffdämpfe oder -spritzer, die auf der Kleidung und dem Schuhwerk der Kundschaft haften und beim Betreten der Räume eingetragen werden. Manche Kunden bringen auch ihre befüllten und mit Kraftstoff verunreinigten Kanister mit in die Räume.
Auch an anderen, ähnlich gelagerten Arbeitsplätzen (z.B. Verwaltungs- bzw. Verkaufräumen von KFZ-Werkstätten) oder im Einwirkungsbereich von Kfz-Emissionen (z.B. Tiefgaragen, Parkhäusern) kann sich - insbesondere bei schlechten Lüftungsverhältnissen - ein erhöhter Benzolwert ergeben.
Weitere Informationen zum Mutterschutz erhalten Sie bei Ihrer Beratungsstelle bzw. beim Gewerbeaufsichtsamt Ihrer Bezirksregierung.
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