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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Ich-AG und Erziehungsgeld?

Die Gründerin einer "Ich-AG" ist in ihrer Firma seit 2 Jahren selbstständig tätig und gesetzlich kranken- und rentenversichert. Besteht die Möglichkeit, Erziehungsgeld in Anspruch zu nehmen?

Das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales erläutert hierzu:

  • Anspruch auf Erziehungsgeld besteht unabhängig davon, ob jemand während der Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis stand oder nicht.
  • Wird eine Beschäftigung ausgeübt, muss der Erziehungsgeldstelle nachgewiesen werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden beträgt.
  • Der Nachweis kann z.B. in der Form geführt werden, dass die Geschäftszeiten nicht mehr als die 30 Wochenstunden betragen oder dass jemand eingestellt wurde, der die "Chefin" entlastet.
  • Ferner ist darzulegen, dass das Kind in der Zwischenzeit versorgt ist und die Mutter es nach getaner Arbeit selbst versorgt.
  • Wird die "Ich-AG" noch von der Agentur für Arbeit gefördert, bleibt diese Förderung bei der Berechnung des Erziehungsgeldes anrechnungsfrei. Nur der Gewinn, der (z.B. lt. Prognose eines Steuerberaters) im 1. Lebensjahr des Kindes erzielt wird bzw. das Jahreseinkommen des Partners (sofern jemand in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt) aus dem Jahr vor der Geburt werden zur Einkommensberechnung für das Erziehungsgeld herangezogen.
10.04.2006 11:00 Alter: 6 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012