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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Mutterschaftsgeld für studentische Aushilfe
Eine freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) versicherte schwangere Studentin übt eine nicht nur geringfügige Tätigkeit aus. Während der Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) erhält sie kein Arbeitsentgeld.
Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Die Frau hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn das Arbeitsverhältnis weiter besteht und sie während der Schutzfristen (Beschäftigungsverbot) kein Arbeitsentgelt erhält.
Grundlage: § 200 Abs. 1 RVO (SGB V - RVO): Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben"... weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird...".
Häufig lehnen die Krankenkassen bei der Aussage der Versicherten ("Bin ohne Anspruch auf Krankengeld versichert...") bereits einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab. Das
Bundesversicherungsamt sah sich vermutlich deshalb im Januar 2003 gemüßigt, den Krankenkassen diesen Sachverhalt explizit mitzuteilen.
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Mutterschaftsgeld und
Studium und Ausbildung mit Kind




