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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Elterngeld bei befristetem Arbeitsverhältnis

Frage: 
Ich habe ein bis 31.10.2007 befristetes Arbeitsverhältnis. Der voraussichtliche Geburtstermin unseres Kindes ist der 15.10.2007. Kann ich auch Elterngeld erhalten, denn es heißt ja im Elterngeldgesetz, dass nur Einkommen, das wegen der Betreuung des Kindes wegfällt, mit 67 % ersetzt wird? Wie sieht es nach Ablauf meines Arbeitsverhältnisses mit Mutterschaftsgeld aus, und was ist im zweiten Lebensjahr meines Kindes?

Antwort: 
Sie können auch dann Elterngeld beziehen, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bei Bezugsbeginn nicht mehr besteht. Als Bemessungsgrundlage werden die vollen 12 Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist zu Grunde gelegt. Aus dem Durchschnitt hieraus erhalten Sie 67 % als Elterngeld bis zum 1. Geburtstag Ihres Kindes.
Da zu Beginn der Mutterschutzfrist das Arbeitsverhältnis noch besteht, erhalten Sie bis zum 31.10.2007 kalendertäglich 13 € Mutterschaftsgeld von Ihrer Krankenkasse. Die Differenz zum durchschnittlichen kalendertäglichen Netto-Arbeitsentgelt erhalten Sie als Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber. Ab 01.11.2007 bekommen Sie dann für die restliche Mutterschutzfrist von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes bezahlt.
Im Anschluss daran können Sie entweder (sofern Ihnen Arbeitslosengeld I zusteht und Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen) das Mindestelterngeld in Höhe von 300 â‚¬ + Arbeitslosengeld I beziehen oder zunächst Elterngeld in Höhe von 67% des entfallenden Einkommens und im Anschluss daran Arbeitslosengeld I.
Elterngeld können Sie sich auch mit der Hälfte des monatlichen Betrages über den doppelten Zeitraum auszahlen lassen. Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht auch während des „verlängerten“ Auszahlungszeitraumes.
Berücksichtigen Sie bitte auch die Möglichkeit, dass Partnermonate in Anspruch genommen werden können.

14.02.2007 09:11 Alter: 5 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012