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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz - Bundesinnenministerium erlässt interne Verfahrensweise
Bundesbeamtinnen, die während einer Elternzeit schwanger werden, können ihre Elternzeit vorzeitig beenden, um für die Zeit der Mutterschutzfristen Besoldung zu erhalten.
Im Vorgriff auf eine Anpassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat das Bundesinnenministerium seinen Bundesbeamtinnen diese Möglichkeit per Rundschreiben vom 19.06.2011 nun offengestellt.
Hinweis: Diese Regelung gilt verbindlich nur für Beamtinnen des Bundes.
Dank dieser "Vorreiterrolle" können sich jedoch andere Schwangere, die nicht in diesen Zuständigkeitsbereich fallen (z.B. Landesbeamtinnen, Angestellte), auf diese Möglichkeit berufen. Das Schreiben kann z.B. auch als Argumentationshilfe gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse verwendet werden.
E-Mail des Bundesinnenministeriums vom 19.06.2011 (D 2 – 211 435/35)
Weitere Informationen zum Thema "Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschaftsgeld und Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld" finden Sie in unserem Beitrag
Elternzeit.




