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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Neuerungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) - Beschluss des Bundestages

Letzten Donnerstag hat der Bundestag beschlossen, dass nun auch bei uns in Deutschland, die bei künstlichen Befruchtungen entstandenen Embryonen auf Gendefekte untersucht werden dürfen (siehe dazu Gesetzesentwurf des Bundestages 17/5451). Bisher war die Gesetzeslage nicht eindeutig, d.h. es war nicht ausdrücklich erlaubt, dies zu tun – im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern (Belgien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Skandinavien und Spanien). Es ist auch jetzt nur in sehr begründeten Ausnahmefällen möglich, ansonsten weiterhin grundsätzlich verboten und strafbar. Die Ausnahmen sind für die Eltern zutreffend, die Träger eines verhängnisvollen Gendefekts sind und deren Nachkommen mit hoher Wahrscheinlichkeit an einer schwerwiegenden Erbkrankheit leiden werden. Zudem ist die PID zulässig, um schwerwiegende Schädigungen des Embryos auszuschließen, welche zu Fehl- oder Totgeburten führen würden. Schwerwiegend bedeutet in diesem Fall, dass sich diese Erbkrankheiten durch die Lebenserwartung und die Schwere der Krankheit deutlich von anderen Erbkrankheiten unterscheiden. Bevor die PID durchgeführt werden kann, soll eine ausführliche Diagnostik beider Elternteile nach strengen Kriterien erfolgen. Zudem müssen die Eltern sowohl medizinische als auch psychologische Beratung in Anspruch nehmen. Nach einer schriftlichen Einwilligung der Mutter muss noch eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission darüber entscheiden. Erst nach einem positiven Bescheid kann die PID an einem dafür lizenzierten Zentrum stattfinden.
Für betroffene Eltern dürfte dieser Entscheid zu einer großen Erleichterung führen und ihnen vielleicht schon einmal erlittenes Leid ein weiteres Mal ersparen. Kritische Stimmen sprechen dagegen von zu wenig Respekt vor beginnendem Leben und einer Selektion von Leben. Die Debatte, die laut Presseberichten sehr respektvoll und nachdenklich im Bundestag geführt wurde, überlässt nun jedem Einzelnen, welchen Standpunkt sie/er bezieht. Es ist sicherlich ein sehr sensibles Thema, welches  immer wieder Inhaltsstoff für Diskussionen bieten wird.

(Quellen: Drucksache 17/5451 des Deutschen Bundestages; Süddeutsche Zeitung vom 08. Juli)

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterPränatale Beratung und Diagnostik

13.07.2011 08:51 Alter: 313 Tage
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012