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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Tot geborene Kinder - Eintrag ins Personenstandsregister gefordert
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Forderung, auch tot geborene Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm sollen in das Personenstandsregister eingetragen werden. Diese Dokumentation sei von vielen Eltern erwünscht, deren Kind zu klein oder zu krank war, um leben zu können.
Derzeit gilt: Tot geborene Kinder unter 500 Gramm werden nicht im Personenstandsregister beurkundet. Diese Verfahrensweise geht auf eine Beschlussfassung aus dem Jahr 1994 zurück. Nach damaligem medizinischen Kenntnisstand war das Überleben eines Kindes mit einem geringeren Geburtsgewicht als 500 Gramm im Allgemeinen nicht zu erwarten.
Aufgrund des medizinischen Fortschrittes haben sich die Chancen in den letzten Jahren jedoch deutlich gebessert.
Ferner sollte – nach Überzeugung des Ausschusses - überlegt werden, auf eine starre Gewichtsgrenze gänzlich zu verzichten.
Quelle:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages – 29.06.2011
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Beitrag
Glücklose Schwangerschaft.




