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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Mitteilung der Schwangerschaft per Post

Informiert eine Frau ihren Arbeitgeber auf dem Postweg über ihre Schwangerschaft (durch einen "einfachen" Brief - also nicht "per Einschreiben"), hat sie ihrer Mitteilungspflicht Genüge getan. Sie kann auf die ordnungsgemäße Zustellung durch die Post AG vertrauen und ist nicht verantwortlich, wenn der Brief nicht ankommt. Das Bundesarbeitsgericht gab mit seiner Entscheidung vom 16.05.2002 einer Schwangeren Recht. Ihr Arbeitgeber hatte ihr gekündigt, weil ihr Brief bei ihm nicht ankam und er von der Schwangerschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren hatte. Die Kündigung ist unwirksam.
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesarbeitsgericht. Urteil vom 16.05.2002, Az: 2 AZR 730/00, Pressemitteilung Nr. 32/02.
[mehr zum Thema Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterMutterschutz]

07.08.2002 13:55 Alter: 10 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 13.03.2012