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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
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Arbeitslosengeld II - Verunsicherung bezüglich Widersprüche
Bei vielen Leistungsbeziehern besteht Unsicherheit darüber, ob sie gegen die erlassenen Bescheide der Jobcenter ab Januar 2011 Widerspruch einlegen sollen.
Viele Interessenvertretungen, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) oder das Erwerbslosen Forum Deutschland empfehlen, Widerspruch einzulegen und Antrag auf Vorläufigkeit zu stellen. Der DGB stellt hierzu ein Musterschreiben zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit hingegen hält dies nicht für erforderlich und rät den Jobcentern, Widersprüche umgehend abzulehnen. Sobald eine Neuregelung getroffen ist, erhielten die Leistungsberechtigten automatisch neue Bescheide. Eine momentane "Widerspruchswelle" blockiere nur die Arbeit der Jobcenter.
So widersprüchlich die Empfehlungen sind - Eines zeigt diese Auseinandersetzung recht deutlich: Nämlich einen großen Vertrauensverlust der Bürger in Politik und Verwaltung.
Musterschreiben: Widerspruch und Antrag auf Vorläufigkeit – DGB (Stand: 21.12.2010)
Bundesagentur für Arbeit – Presseinfo vom 28.12.2010




