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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Landesstiftung - Unterstützung für Schwangere und Mütter

Wenn  sich durch eine Schwangerschaft Situationen ergeben, die große psychische Belastungen mit sich bringen und in denen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen nicht ausreichend sind, hilft die Landesstiftung. Die Starthilfe zu Mutterschaft/Elternschaft soll in einer als Sackgasse empfundenen Lage wieder Mut schöpfen lassen. Allerdings muss bereits in der Schwangerschaft Kontakt zu einer Schwangerenberatungsstelle aufgenommen werden. Diese nimmt auch den Antrag an die Landesstiftung auf. Eine direkte Antragstellung bei der Landesstiftung ist nicht möglich.
Jährlich erfahren im Durchschnitt ca. 14.000 Frauen Unterstützung durch die Landesstiftung in Form von freiwilligen Schenkungen (Stiftungszweck I: Hilfe für Schwangere in Not). Die Bereitschaft der Frau oder des Paares, sich auf eine Beratung einzulassen, wird vorausgesetzt.
Ca. 40% der Antragstellerinnen erhalten Leistungen nach dem SGB II.
Aber auch kinderreiche Familien (ab drei oder mehr Kindern) und Alleinerziehende mit Säuglingen, Kleinkindern oder Kindern im schulpflichtigen Alter, die durch gravierende unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Tod schuldlos in Notlagen geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht bewältigen können, gehören zum Personenkreis, der Hilfe durch die Landesstiftung erhalten kann (Stiftungszweck II: Hilfe für Familien in Not).
Ebenso stellt die Landesstiftung ein Hilfsangebot bei Mehrlingsschwangerschaften ab Drillingen zur Verfügung, wobei aber die Einkommensgrenze der Landesstiftung, die individuell ermittelt werden muss, nicht überschritten werden darf.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterZentrum Bayern Familie und Soziales - Landestiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

Mehr zum Thema finden Sie ferner in unserem Beitrag Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterLandesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"

09.11.2010 07:01 Alter: 2 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 13.03.2012