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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
HIV-betroffene Paare: Anspruch auf künstliche Befruchtung
Künftig wird HIV-positiven Paaren die Erfüllung eines Kinderwunsches durch künstliche Befruchtung finanziell erleichtert - sie können die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Bisher beteiligten sich die gesetzlichen Kassen nicht, wenn einer oder beide Partner HIV-positiv waren. Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. September 2010 ist diese Ablehnung im Rahmen der Gleichbehandlung gegenüber Versicherten mit anderen Erkrankungen nicht aufrecht zu erhalten. Sehr schwerwiegende Erkrankungen schließen ohnehin die Kostenübernahme seitens der Kassen aus. Eine "Sonderstellung" der HIV-Infektion lässt sich nicht begründen.
Vor dem Inkrafttreten ist die Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums erforderlich.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Kinderwunschbehandlung - Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen:
- Kostenerstattung nur zur Hälfte
- Keine Kostenerstattung ab der vierten Behandlung
- Mindestalter für Frauen 25 Jahre und Höchstalter 40 Jahre
- Höchstalter für Männer 50 Jahre
Das Bundesland Sachsen gewährt kinderlosen Ehepaaren staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen.
Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.09.2010 - Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare
Weitere Informationen zum Thema HIV finden Sie in unserem Beitrag
Schwangerschaft und HIV / Hepatitis.




