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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Gemeinsames Sorgerecht - Rechte unverheirateter Väter gestärkt
Unverheiratete Väter müssen die Möglichkeit haben, auch ohne die Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht zu erhalten bzw. dies durch ein Gericht überprüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis gelangt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21.07.2010.
Die derzeitige Regelung stellt das Recht des Vaters unverhältnismäßig hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies zur Wahrung des Kindeswohls erforderlich wäre.
Das Bundesjustizministerium begrüßt die Entscheidung und arbeitet an einer gesetzlichen Neuregelung. Bis zu diesem Zeitpunkt beauftragten die Verfassungsrichter die Familiengerichte, den Eltern die gemeinsame Sorge zu übertragen, sofern dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Oberste Priorität sollte nicht die Frage haben "Wer bekommt das Sorgerecht?", sondern "Welche Regelung dient dem Wohl des Kindes?".
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (Az: 1 BvR 420/09)
Pressemitteilung Nr. 57/2010 des Bundesverfassungsgerichts vom 03.08.2010




