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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Präimplantationsdiagnostik - manche genetische Untersuchungen sind erlaubt

Die Präimplantationsdiagnostik (PID)  verstößt nicht gegen das Embryonenschutzgesetz.
Dies bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 06.07.2010.
Die Richter sehen keine "missbräuchliche Anwendung der Fortpflanzungstechnik", wenn die
Entnahme der Eizellen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft und deren Untersuchung zur Erkennung schwerer Erbkrankheiten - nicht der Geburt eines Wunschkindes! - dient.
Der BGH erlaubt das Verfahren für "Risikofamilien" (Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Erbschäden), weil er hierdurch die Abtreibung schwerst behinderter Kinder vermeiden will. Ansonsten sei zu befürchten, dass sich viele Frauen für einen legalen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, wenn während ihrer Schwangerschaft eine Behinderung des Kindes festgestellt wird. Das Absterbenlassen von Embryonen mit Gendefekt ist nach dem Urteil nicht strafbar. Eine Selektion der Eizellen nach Augen-/Haarfarbe oder Geschlecht des Kindes ist hingegen nicht zulässig.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe und der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin, Jan Steffen Krüssel, begrüßten das Urteil. Es gäbe Rechtssicherheit für Eltern und Mediziner und verhindere den missbräuchlichen Einsatz zur Erzeugung von sogenannten "Designer-Babys".
Gegner der Entscheidung, wie der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, der Sprecher der EVP/Christdemokraten im Europäischen Parlament, Peter Liese, oder der Freiburger Ethikprofessor Giovanni Malo befürchten einen Dammbruch. Es sei - betrachte man allein das europäische Ausland - nicht gelungen, die PID auf schwerwiegende Erkrankungen zu begrenzen. Sie sehen die Notwendigkeit, das Embryonenschutzgesetz zu präzisieren und die PID zu verbieten.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterBundesgerichtshof - Presseerklärung vom 06.07.2010

Weitere Informationen zum Thema vorgeburtliche Untersuchungen finden Sie in unserem Beitrag  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterPränatale Beratung und Diagnostik

26.07.2010 13:28 Alter: 2 Jahre
 
 

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Letzte Aenderung: 28.07.2010