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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Pfändungsschutzkonto - P-Konto

Am 01.07.2010 tritt ein effektiverer Schutz bei Kontopfändungen in Kraft. Einem Schuldner bleiben - ohne aufwändiges Verfahren -  die Geldmittel, die er existentiell für seine Lebensführung benötigt.
Ein bestehendes Girokonto kann kostenfrei als ein sogenanntes "Pfändungsschutzkonto", kurz "P-Konto" weitergeführt werden. Zuständig ist die Bank/Sparkasse, bei der das Konto geführt wird. Es besteht ein Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages von derzeit 985,15 €. Auf die Art der Einkünfte kommt es für den Pfändungsschutz nicht mehr an, eine Erhöhung des Betrages (z.B. wegen Unterhaltsverpflichtungen) ist möglich.
Der Pfändungsschutz besteht für einen Kalendermonat; erstreckt sich die Pfändung auf mehrere Monate, wird der Freibetrag für jeden Monat gewährt.
Jede Person kann nur ein P-Konto führen. Die Bank meldet die Führung eines P-Kontos an die SCHUFA. Hierdurch ist eine Überprüfung möglich.
Das P-Konto erleichtert unter anderem Selbstständigen den Pfändungsschutz, da es nicht mehr auf die Art des Einkommens ankommt; ferner müssen zum Beispiel Beträge nicht innerhalb von sieben Tagen abgehoben werden.

Weitere Informationen zum Reform der Kontopfändung finden Sie bei der Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLandesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V. und beim
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterForum Schuldnerberatung

Nachtrag August 2010:
Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterPetition der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg e.V.: Keine Extra-Gebühren für ein Pfändungsschutzkonto ("P-Konto")!

14.06.2010 10:44 Alter: 2 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010