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RSS - was ist das?

Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links: Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster"RSS - Was genau ist das eigentlich?"

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Beantragung von familienpolitischen Leistungen innerhalb der EU

Personen, die in einem anderen EU Land wohnen als das, in welchem sie erwerbstätig sind, profitieren von einer ab 01.05.2010 geltenden Neuerung (ebenso ihre Familienangehörigen). Diese Personen dürfen bei der Beantragung von familienpolitischen Leistungen  in einem EU Land ab sofort nicht mehr von der angefragten Behörde zu einer Antragstellung an eine andere Behörde eines Mitgliedlandes verwiesen werden, die nach Meinung der zuerst angefragten Behörde vorrangig zuständig wäre. Die Behörde selbst muss innerhalb von zwei Monaten klären, wie die Zuständigkeit tatsächlich ist. Dies ist z.B. in Bezug auf Elterngeldbezug in Deutschland, für im EU Ausland lebende Eltern gültig. Innerhalb Deutschlands müssen sich zusätzlich die Familienkasse und die Elterngeldstelle abstimmen. Bislang war es in Einzelfällen zu langen Klärungszeiträumen gekommen, die zu Lasten der betroffenen Familien gingen. Dies soll durch die geänderten Bestimmungen verbessert werden.

Mehr zum Thema finden Sie in unserem Beitrag Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterElterngeld.

08.06.2010 11:48 Alter: 2 Jahre
 
 

Kein Internetangebot kann eine individuelle Beratung ersetzen. Vermeiden Sie, aus Unkenntnis Sozialleistungen nicht zu beantragen oder Entscheidungen mit negativen Auswirkungen zu treffen. Lassen Sie sich beraten! Eine Beratungsstelle finden Sie in Ihrer Nähe.

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Letzte Aenderung: 28.07.2010