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RSS - was ist das?
Ähnlich einem Nachrichtenticker (für Ihren PC) bietet RSS (Really Simple Syndication; bedeutet in etwa "wirklich einfache Verbreitung") die Möglichkeit bestimmte Inhalte einer Website, wie z.B. aktuelle Nachrichten/Mitteilungen in Form eines RSS-Feeds an Interessenten "zuzustellen". Dazu muß lediglich das RSS-Feed mit Hilfe eines Browsers (Im Microsoft Internet Explorer ab Version 7.0, Firefox ab Version 2.0, Opera ab Version 8 ist ein Reader integriert.), oder eines so genannten Feed-Readers abonniert werden. Danach werden die abonnierten Inhalte automatisch übermittelt, ohne die Website nochmals zu besuchen. Links:
www.rss-verzeichnis.de; Artikel von techfacts.net
"RSS - Was genau ist das eigentlich?"
Aktuell: Detailansicht
Arzthaftung bei fehlerhafter Verhütung
Führt eine fehlerhafte Verhütungsbehandlung durch einen Arzt zu einer ungewollten Schwangerschaft, können die Eltern vom Gynäkologen Unterhalt für ihr Kind verlangen. Das entschied der Bundsgerichtshof in seinem Urteil vom 14.11.2006
Eine Patientin beauftragte ihren Frauenarzt, ihr das Verhütungsstäbchen "Implanon" zu setzen. Dieser rechnete die Behandlung ab, die Frau bezahlte. Sechs Monate später wurde die Frau schwanger. Es konnte weder das Implanon-Implantat gefunden, noch die Wirkstoffe des Präparates im Blut der Patientin nachgewiesen werden. Aufgrund der Schwangerschaft konnte die Frau eine ihr zugesagte Arbeitsstelle nicht antreten.
Der Arzt muss nun Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zahlen (derzeit ca. 600 Euro monatlich, abzüglich Kindergeld).
Anmerkung:
Nicht das Kind wird als "Schaden" definiert. Vielmehr entsteht den Eltern ein Vermögensschaden (durch den Unterhalt für das Kind sowie deren durchkreuzte berufliche und wirtschaftliche Pläne). Dieser beruht auf einer schuldhaften Vertragsverletzung durch den Arzt. Dieser verursachte Vermögensschaden ist den Eltern zu ersetzen.
Eine entsprechende Arzthaftung sieht der BGH auch bei fehlerhafter Sterilisation und falscher genetischer/pränataler Beratung.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2006 – VI ZR 48/06)




